ALG II - muss man die Kontoauszüge regelmäßig vorzeigen?

7 Antworten

Zum Erstantrag und zu jeden Weiterbewilligungsantrag verlangen die meisten ARGEn die Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

die kontoauszüge musst du nur auf verlangen der arge vorlegen. bei uns muss ich alle 6 monate (bei abgabe des weiterbewilligungsantrags) die kontoauszüge der letzten 3 monate vorlegen.. wenn du nur dein privatbesitz verkaufst kann die arge das nicht anrechnen. sobald du das aber ungewöhnlich oft tust oder dinge günstig kaufst und teuerer verkaufst, kann die arge dir gewerbsmässigen handel vorwerfen und das einkommen dementsprechend auch anrechnen.

Wird unterschiedlich gehandhabt; in ARGEN, die unterbesetzt sind, werden Kontoauszüge i.d.R. nur bedim Erstantrag verlangt; bei Weiterbewilligung spart man sich den Papierschei$.
Wenn 500 EUR auf deinem Konto aus dem Nichts auftauschen, hast du glaubhaft zu machen, dass es sich nur um eine zulässige "Vermögensumwandlung" handelte und nicht um ein Geschäft mit gewerblichen Hintergrund. Also lass dir vom Käufer die Transaktion schriftlich bestätigen.

Die wollen am Anfang die Kontoauszüge haben,und wenn du z.B. gegen Ende des Monats Mittellos bist dann aber nur den letzten Kontoauszug. Was das Andere angeht darfst ja auch sparen:)

Nein ist nicht Verboten 500 Euro aufm Konto zu haben und nein du musst nicht ständig deine Auszüge vorzeigen