Muss ich dem Arbeitsamt meinen Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge vorlegen?

4 Antworten

Wenn du keine Leistungen beziehst, musst du auch keine Unterlagen über deine Einkommensituation offenlegen. Schreib den Herrschaften doch einfach einen freundlichen Brief mit der Bitte um Angabe der Rechtsgrundlage des Begehrens.

AnitramTsur 
Fragesteller
 24.01.2013, 20:06

Hallo Ralosaviv, vielen Dank für Deine Antwort, genau darum habe ich schon gebeten, allerdings telefonisch. Bisher kam nichts, außer immer wieder ein schreiben das ich verpflichtet bin die Unterlagen vorzulegen. Ich weiß nicht was die wollen, die rufen auch täglich auf meinem Handy an, nur hab ich das wärend der Arbeitszeit nicht an, ich sehe es nur immer. Langsam nerven die mich.

ralosaviv  24.01.2013, 20:15
@AnitramTsur

Dann würde ich die Aufforderung ignorieren und auch nicht mehr ans Telefon gehen. Wenn die eine Handhabe hätten, wäre schon längst ein Bescheid über die Rückforderung von Leistungen in deinem Briefkasten gelandet. Also lass sie dumm sterben.

AnitramTsur 
Fragesteller
 24.01.2013, 21:26
@ralosaviv

Danke Dir, dass werde ich auch machen.

Eine Datenerhebung muss begründet werden - du hast das Recht zu wissen, zu welchem konkreten Zweck die verlangten Angaben benötigt werden und auf welcher Rechtsgrundlage man sie von dir anfordert. Ein pauschaler Hinweis auf "Mitwirkungspflichten" reicht als Begründung nicht aus. Falls das alles aus diesen Schreiben nicht hervorgeht und du tatsächlich keine Leistungen mehr beziehst bzw. beantragt hast : Eine kurze (Einschreiben-)Antwort ans Jobcenter nimmt nicht mehr Zeit in Anspruch als die Frage zu tippen, die du hier eingestellt hast ;) Kurzer Brief.. beziehe seit Datum XY keine Leistungen mehr, also bitte schriftliche Auskunft, wofür, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage diese Anforderung.. und fertig.

die rufen auch täglich auf meinem Handy an

Das Jobcenter ? Wegen fehlender Unterlagen ?!.. Die Angabe der privaten Rufnummer war freiwillig. Sowas sollte man sich vorher immer gut überlegen.. - Du kannst (sinnvollerweise ebenfalls nachweislich schriftlich) die Löschung deiner Rufnummern aus deiner (EDV-)Akte und eine schriftliche Bestätigung über die Löschung anfordern.

Du scheinst ein bisschen verwirrt zu sein: Das Arbeitsamt zahlt gar kein ALG II aus, sondern das Jobcenter!

Und das darf die Zahlung von ALG II erst endgültig einstellen, wenn

A) du dies beantragt hast laut SGB I § 46 Verzicht, oder

B) du Unterlagen beigebracht hast, die belegen, dass du keinen Bedarf mehr hast.

Viele Leute wissen gar nicht, ob sie nicht noch aufstockend Bedarf haben nach Aufnahme eines Jobs: Das Jobcenter muss dies aber prüfen, sofern nicht A) beantragt worden ist.

Viele Leute wissen gar nicht, dass sie noch Anspruch auf ALG II haben, wenn das erste Gehalt regulär erst im Monat nach Beginn der Arbeit ausgezahlt wird.

Woher will das Amt dies erkennen ohne "Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge"?

Gruß aus Berlin, Gerd

du hast für 1.-4.12 noch ALG2 bekommen, oder?

Das JC möchte wohl wissen, ob sie den Dezember zurückfordern können. Wegen Zuflussprinzip.

Ich würde trotzdem nix machen, solange die nicht schriftlich mit Gesetzesgrundlage kommen.