ALG 2: Kindergeld wird trotz 100 % Sanktion eingehalten
hallo alle miteinander
ich würde gerne wissen ob die arge das so machen darf.
Also ich beziehe seid sep 2010 alg 2 ( sep/okt volle leistung ; nov/dez nur miete) ab januar bin ich nun zu 100 % sanktioniert und dies auch bis 31.03.2011.
Die sanktion resultiert aus meiner dummheit nicht zum "bewerbungstraining" gegangen zu sein, was ich auch für schwachsinn halte. Darum gehts aber nicht.
Da ich zum 01. Februar ein 6 monatiges Praktikum begonnen habe, habe ich nun anspruch auf kindergeld. Auch rückwirkend. Nun zu meiner frage.
Darf die arge für Januar, Februar und März das Kindergeld einbehalten, so als hätte ich Leistungen bekommen. Die ich ja nicht bekam wegen der Sanktion.
Ich versteh die welt nicht mehr. Ich bin nicht der Standart asi den man vllt dort antrifft. Ich habe ein abitur gemacht, danach Industriekaufmann gelernt und danach ein Studium begonnen, mein "ganzes Leben" seid dem ich arbeiten kann mit 15 Jahren Nebenjobs gemacht und tja seid Oktober 2010(Studium abbruch) ist alles ein bißchen aus dem ruder gelaufen und bin leider in diese Situation gekommen.
Stolz bin ich bestimmt nicht. Nur was nun. Bleibt mir quasi nur die Möglichkeit aus Meiner Wohnung gekündigt zu werden und auf der Straße zu wohnen oder was????
Das kann doch alles nicht sein!!!!
Vielen dank im voraus für die antworten
mfg
5 Antworten
erstmal vielen dank für die netten Antworten.
Ok der Standardasi war extra so ausgedrückt. Damit jeder weiß was ich meine;)
Ich bin 24 und werde im Mai 25. Ich habe nächste woche Do(03.03) einen Termin und mein Fallmanager war eingetlich ein "a*schloch" nach gestriger Aussprache und als er meine Ausbildung und meine Schulische Leistung sah (die er sich vorher nicht einmal angeguckt hat, auch lächerlich) war er anders gestimmt, und mir gewillt zu helfen. Ich habe schon gehört das er die Befugnis hätte die Sanktion um 6 Wochen zu verkürzen. Ist das nur unter bestimmten Umständen möglich. Oder sobald er meint, "ok der Junge ist einsichtig" oder muss "er" irgenwas seinem Vorgestzten vorweisen? Ich bin ja momentan im Praktikum. Er wollte klären ob das ausreicht.
Aber nochmal allgemein? Ist es echt mittlerweile möglich kein Geld mehr zu bekommen. Ich dachte wir sind ein Sozialstaat???
Nochmals Vielen Dank
Ja, es ist möglich, kein Geld mehr zu bekommen - wobei es schon dauert, bis man eine 100% Kürzung hat ... Da reciht es nciht aus, einmal nicht zum Bewerbungstraining gegangen zu sein ...Ihc hab es damals nie geschafft, auch nie die allerkleinste Sanktion zu erhalten. Da muss eigentlich mehr vorgefallen sein ...
So wie Du es schilderst kann es nicht sein. Die ARGE ist kein Leistungserbringer für Kindergeld. Ergo kann sich auch eine Sanktion nicht auf das Kindergeld auswirken. Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt und folgt eigenen Gesetzen. Wenn Du Kindergeld nur deshalb bekommen hättest, weil Du am Bewerbungstraining teilgenommen hättest, dann hat das schon seine Richtigkeit. Aber dann sind Kindergeld und ALG II trotzdem zwei verschiedene paar Schuhe. Kindergeld bekommst Du dann, wenn du Ausbildungssuchend bist oder Dich in einer Ausbildung befindest. Bist Du es nicht, besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld. Daß die ARGE eine Sanktion verhängt, wenn Du eine Maßnahme nicht antrittst, hat damit nix zu tun.
Skyfly hat das Grundsätzliche schon gesagt.
Kindergeld kann von der ARGE nicht wegsanktioniert werden; allerdings ist das relativ Banane, da es, sobald du eine 100% Sanktion auf deinen Regelsatz hast, auf die Kosten der Unterkunft angerechnet wird, sodass es dir dennoch nicht zur Lebensführung zur Verfügung steht.
Nützt alles nichts: Lebensmittel- und Hygiene-Gutscheine beantragen.
Im Übrigen besteht, falls du unter 25 bist, die Möglichkleit, deinen Sachbearbeiter zu bitten, die Sanktion auf 6 Wochen zu begrenzen, weil du dich einsichtig in dein Fehlverhalten zeigts, (Nicht gut kommt hier bei der Agrumentation übrigens: ich bin kein Standardasi ...)
Du hast Anspruch auf 3xx Euro. Wenn du Kindergeld bekommt, hast du nur Anspruch auf 3xx-Kindergeld + das Kindergeld. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und darf auch nicht verrechnet werden. Also nein. Die Arge kann in keinem Fall entscheiden, dass du kein Kindergeld mehr bekommst und schon gar nicht dass die das bekommen, dann bekämen die ja zuviel. Jetzt wo du es sagst, das ist mir bei meiner Sanktionierung vor nem Jahr gar nicht aufgefallen...
Soweit ich informiert bin, wirkt die Sanktion sich nur auf das Alg2 aus. Frag doch mal vorsichtshalber bei der Familienkasse nach. Viel Glück.