Änderung - Anzahl - Wohneinheiten?
Unser Wohnhaus wurde von früher noch als ein Einfamilienhaus (mit mehreren Generationen) ohne abgeschlossene Wohneinheiten genutzt. Nun soll dieses renoviert werden und anschließend mit zwei abgeschlossenen Wohneinheiten genutzt werden (Wand im Treppenhaus und zwei Wohnungseingangstüren eingezogen werden) und auch vermietet werden. Lt. Architekt muss die Änderung der Anzahl der Wohneinheiten bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Es genüge ein "einfacher Antrag", da es für unser Gebiet auch keinen Bebauungsplan gibt und dieses im Freistellungsverfahren genehmigt werden kann. Lt. einem Anruf bei der zuständigen Gemeinde sagte mir der Sachbearbeiter aus dem Bauamt, dass dazu ein ganz normales Baugenehmigungsverfahren nötig ist, mit Bauplan..., da es sich dabei auch um eine Nutzungsänderung handle - obwohl es ein Wohnhaus ist und bleibt und sich nur von einer auf zwei Wohneinheiten ändert. Kann das wirklich sein, dass man nur wg. einer Änderung der Anzahl der Wohneinheiten einen solchen Aufwand bräuchte???
1 Antwort
Wenn die Anzahl der Wohungen vergrößert wird oder aus einer "Einliegerwohnung" eine separate Wohnung gemacht wird, bedarf dies einer Baugenehmigung. Schon wegen des Nachweises zusätzlicher Stellplätze für PKW.
Welches Baugenehmigungsverfahren im konkreten Fall erforderlich sind richtet sich nach den unterschiedlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.