Abzug von Handwerkerkosten bei Vermietung

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Wenn ihr das Haus zum Teil vermieten wollt und auch selbst nutzen wollt, müsst ihr die Kosten aufteilen. Die Kosten, die den künftigen vermieteten Teil betreffen könnt ihr als Werbungskosten geltend machen. Der Teil der eure private Wohnung betrifft ist nur mit den 20 % aber insgesamt max. 4000 € der Handwerkerrechnung abziehbar. § 35a (2) EStG

Du findest auf dem Formular der Anlage V gleich in der Zeile 7 wo du die Aufteilung eintragen musst.

MfG StfA81

Da ich bisher noch nix mit Vermietung zu tun hatte:

... empfehle ich wärmstens, zumindest für die erste Steuererklärung einen Fachmann hinzuzuziehen. Ohne profunde Kenntnisse im Steuerrecht zahlst Du sonst mehr ans Finanzamt als Du musst, und mehr als der Steuerberater kostet.

Kann mann auch 20 % der Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung - Vermietung/Verpachtung - geltend machen?

Unter "Vermietung/Verpachtung" ganz sicher nicht. Voraussetzung für den 20%-Abzug ist, dass die Handwerkerleistung im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde.

Bei der Aufteilung der Kosten hast Du natürlich einen gewissen Gestaltungsspielraum, was jetzt zur eigenen Wohnung und was zum vermieteten Teil gerechnet wird. Falls Deine Verluste aus Vermietung/Verpachtung so hoch sind, dass nur noch 10.000 Euro zu versteuerndes Einkommen übrig bleiben, dann sind Fälle denkbar, in denen Du mit dem Abzug als Handwerkerleistung günstiger fährst.

In den allermeisten Fällen ist aber der Abzug als Werbungskosten günstiger, da diese erstens auch die Materialkosten umfassen, und zweitens zu einer Steuerersparnis in Höhe des individuellen Grenzsteuersatzes, also meist deutlich > 20%, führen.

Bisher habe ich in meinem PC-Steuerprogramm darauf noch keine wirkliche Antwort gefunden

Eine Hilfe zu einem Computerprogramm kann keine Einführung ins deutsche Steuerrecht ersetzen. Teurere Programme haben daher neben der Bedienungsanleitung noch ein "Steuerhandbuch" von 500 bis 1000 Seiten im Lieferumfang. Dort ist dann die Antwort auf solche vergleichsweise einfachen Fragen zu finden.

Sucht euch unbedingt den nächsten Haus- und Grundbesitzerverein in Eurer Nähe. Z. B. Haus&Grund. Kostet nicht viel. Erst recht, wenn man es in Bezug zu den Sanierungskosten setzt. Dort wird man Euch mit Rat und Tat unterstützen und zwar in jeder Hinsicht. Ansonsten begebt ihr Euch auf ein gefährliches Glatteis.

Ihr habt ein Haus gekauft und saniert es. Nun kann es sein, dass ihr die kompletten Sanierungskosten auf den Kaufpreis aufschlagen müsst, um diesen dann insgesamt über 50 Jahre a 2 % abzuschreiben. Hier lauert eine böse Falle, die wiederum nur ein Steueberater spezifisch für Euren Fall klären kann.

Wenn Ihr das Haus dann vermietet dann sind diese Kosten natürlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen für Euch. Es gehört also ganz normal zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung, wie andere Werbungskosten auch.

Teresamaria  03.02.2013, 11:37

Und das in voller Höhe. Nicht nur die 20%.