Abzüge vom Jobcenter wegen Ausbildung?
Hallo, ich fange dieses Jahr mit 16 Jahren eine Ausbildung an und ich kriege im ersten Jahr 900 Brutto. Und meine Mutter arbeitet nicht, mein Vater arbeitet auf Teilzeit & deshalb kriegen meine Eltern etwas vom Jobcenter das sind im Monat ca. 600€ also das kommt immer drauf an wie viel mein Vater im Monat bei der Arbeit kriegt, weil sich das immer wieder mal wechselt.. Meine Frage ist jetzt: Wird meinen Eltern etwas vom Jobcenter abgezogen, wenn ich soviel in der Ausbildung kriege ? Meine Eltern kriegen ganz normal für 3 Kinder Kindergeld.
Ich danke im Voraus!
4 Antworten
bei 900 brutto hast du einen freibetrag von 260 euro (100 euro grundfreibetrag, 100-800 20%). diesen freibetrag ziehst du von deinem netto ab= anrechenfähiges einkommen. nehmen wir zb mal an du hast 700 netto, dann dürfte das jobcenter max. 440 euro davon anrechnen.
wichtig ist: dein einkommen darf nur auf deinen eigenen bedarf angerechnet werden. eine anrechnung auf den bedarf deiner eltern ist unzulässig-> einzige ausnahme wäre das kindergeld!!! es ist also duchaus möglich das weniger angerechnet wird.
ausserdem kann sich der grundfreibetrag erhöhen wenn du werbungskosten (fahrtkosten, schulmaterial usw.) nachweisen kannst, die den im grundfreibetrag enthaltenen betrag übersteigen.
Ihr dürft von deinen 900 Euro normalerweise 100 Euro behalten, plus 20% vom Rest, also 1/5 von 800 Euro. Der Rest wird auf die Leistungen angerechnet bzw. verrechnet, so dass ihr weniger vom Jobcenter behaltet, weil du ja etwas verdienst.
Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft und damit steht jeder für den anderen ein!
Damit zählt auch dein Einkommen als Familieneinkommen und der Zuschuß von der Arge wird entsprechend gekürzt.
Leider falsch, der Betrag wird fast zu 70% angerechnet ( Faustformel ) und somit muss der Azubi seine Eltern unterstützen.
So ist das halt.
wo du die info mit den "fast 70%" her hast, weiß ich nicht... aber alles was den grundfreibetrag übersteigt wird zu 80% bzw. 90% angerechnet (§11b abs. 2). die "besonderheit" in diesem fall ist, dass das kind das einkommen hat und demnach der §7 sgb2 abs. 3 nr. 4 zum tragen kommt ...kinder gehören nur zur bedarfsgemeinschaft, wenn sie das 25. lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren eigenen bedarf nicht aus eigenem einkommen/vermögen decken können. (wenn du den genauen gesetzestext wissen willst, musst du mal googlen, sinngemäß steht das da aber so) im umkehrschluss bedeutet das, dass kinder die ihren lebensunterhalt aus eigenem einkommen/vermögen decken können, kein teil der bedarfsgemeinschaft mehr sind. wenn keine bg besteht kann das einkommen auch nicht auf die anderen haushaltsmitglieder angerechnet werden!!! einzige ausnahme ist das kindergeld, da hier die eltern als kindergeldberechtigte zählen und somit kann es auch auf sie angerechnet werden!!!
Es lebe der (a) Sozialstaat Deutschland!
Dein Einkommen wird abgezogen, nun arbeitest du für deinen Lebensunterhalt.
wie was ??
Mitwirkungspflicht des Arbeitslosen, Broschüre, die jedem Antragsteller auf Arbeitslosengeld persönlich übergeben wird, da steht es drin.
"Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft und damit steht jeder für den anderen ein!"
quatsch!!! ein kind ist nicht verpflichtet für die eltern einzustehen wenn diese hartz4 bekommen. das kind fällt aus der bg raus sobald es seinen eigenen bedarf aus eigenem einkommen/vermögen decken kann. §7 sgb2
zb. wäre es sogar möglich, dass die eltern eines (im haushalt lebenden) kindes, dessen einkommen 10.000 euro monatlich beträgt, trotzdem den vollen anspruch auf ihre eigene leistung (regelsätze+ kopfanteilige kosten der unterkunft und heizung) haben.