Absolutes Halteverbot Knolle?

7 Antworten

Wie hoch die Kosten des Abschleppers sind, kann ich nicht sagen. Du wirst auch nicht unmittelbar mit ihm abrechnen. 

In den nächsten Tagen wird dir ein Leistungsbescheid der Ordungsbehörde ins Haus flattern, der sich aller Voraussicht nach aus Abschleppkosten und einer Verwaltungspauschale zusammensetz. Ich vermute, es wird sich um eine Summe ab 200 € aufwärts handeln. Die Summe kann nach dem LVwVG (RLP) vollstreckt werden. 

Gegen diesen Bescheid hast du die Möglichkeit des Widerspruchs. Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, musst du selbst entscheiden. Wenn du knapp bei Kasse bist, solltest du versuchen, Ratenzahlung zu vereinbaren. 

Das Verwarnungsgeld ist unabhängig von der gefahrenabwehrenden Maßnahme des Abschleppens/Versetzens zu sehen. 

Kommt darauf an, wer das Auto umgestellt hat und warum. Hast du jemanden behindert? Stand einer hinter dir, der nicht wegfahren konnte? Wenn ein Abschleppunternehmen beauftragt wurde, belaufen sich die Kosten um die 150 bis 200 Euro. Wurde der "Umsteller" von privat beauftragt, wird der sich bei dir melden, denn zunächst muss er selbst die Kosten tragen und wird sicher versuchen, sich diese zurück zu holen.

Pauli1965  02.12.2016, 08:02

Wenn der Umsteller von privat beauftragt wird, wird wohl kaum ein Knöllchen da sein.

iPH0NiX 
Fragesteller
 02.12.2016, 08:04
@Pauli1965

Woher weiß ich denn welcher Unsteller das ist?

WilhelmKarl  02.12.2016, 08:07
@Pauli1965

warum kann nicht beides zutreffen. Wenn die Polizei das Halteverbot beanstandet muss nicht zwangsläufig auch von denen ein Abschleper beauftragt werden.

iPH0NiX 
Fragesteller
 02.12.2016, 08:12
@WilhelmKarl

Aleon vlt auch keine Kosten?

WilhelmKarl  02.12.2016, 08:23
@iPH0NiX

Ob Kosten kommen kann nicht zweifelsfrei gesagt werden. Für das Umstellen des Autos muss es einen triftigen Grund geben. Der muss von demjenigen nachgewiesen werden, der die Aktion ins Rollen, sprich, die Abschleppfirma beauftragt hat.

furbo  02.12.2016, 08:35
@WilhelmKarl

Na ja. Lt. Rechtsprechung stellt das Parken im absoluten Halteverbot alleine schon eine abzuwehrende Gefahr dar, die eine Sicherstellung bzw. ein Versetzen des Kfz rechtfertigt. Unmittelbare Behinderungen müssen damit nicht zusammenhängen. Das Versetzen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den Ordnungsbehörden veranlasst worden. 

Nur ein Knöllchen im absoluten Halteverbot wäre widersinnig, denn gerade durch das Knöllchen würde dokumentiert, dass Ordnungsbehörden von der Gefahrenlage Kenntnis bekommen und nichts gemacht haben. 

Um aus der Sache rauszukommen, muss man schon gute sehr Gründe anführen. Ich sehe es als aussichtslos an. 

WilhelmKarl  02.12.2016, 08:45
@furbo

Nicht jeder, der im absoluten Halteverbot steht, muss damit rechnen, dass sein Gefährt abgeschleppt oder umgestellt wird. Um Klarheit darüber zu erfahren, sollte der Beanstandete einfach bei der Dienststelle anrufen, von der die Verwarnung ausgestellt ist. Soweit mir bekannt, erhöht sich das  Verwarnungsgeld, wenn mit dem verbotswidrigen Parken eine konkrete Behinderung einhergeht.

furbo  02.12.2016, 08:52
@WilhelmKarl

Nicht jeder, der im absoluten Halteverbot steht, muss damit rechnen, dass sein Gefährt abgeschleppt oder umgestellt wird. 

Doch, er muss damit rechnen. Alleine das Parken, auch ohne Kenntnis der Hintergründe für das absolute Halteverbot, stellt eine abzuwehrende Gefahr dar. Abschleppen oder Umsetzen sind Mittel der Wahl. 

Exemplarisch eins von vielen gleichlautenden Urteilen:

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung.425043.php

WilhelmKarl  02.12.2016, 10:18
@furbo

o. k., natürlich muss er damit rechnen, aber die Praxis sähe katastrophal aus, würde dies generell umgesetzt

Hallo,

wenn auf einem Parkplatz ein Bereich mit einem "absoluten Haltverbot" ausgeschildert ist, hat das schon seine Gründe. (Feuerwehr, Versorgung usw.).

Die Pol. wurde zum Ort gerufen, und hat dir erstmal ein Knöllchen geschrieben. Dadurch wurde die Situation aber nicht bereinigt, das Fz musste umgesetzt werden.

Wer die Umsetzung veranlasst hat, ist erstmal egal.

Die Kosten der Umsetzung setzen sich aus der Anfahrt und dem Umsetzen zusammen.

Die einzigste Hoffnung die du haben kannst, liegt darin, das vielleicht mehrere Fz umgesetzt wurden, ihr euch also die Anfahrtskosten teilt.

Gruß

Je nachdem, ob Du evtl. die Müllabfuhr oder ein öffentliches Verkehrsmittel behindert hast, kann das relativ teuer werden. Und genau davon gehe ich aus, sonst hätten sie das Auto nicht versetzt.

Das ist jetzt nur eine Info zum Parken im Absoluten Halteverbot, das Umsetzen musst Du extra bezahlen

http://www.bussgeldkatalog.de/halten/

lg Lilo

iPH0NiX 
Fragesteller
 02.12.2016, 08:07

Ich find das so mies, bin noch in der Ausbildung wie soll ich das bitte bezahlen...

Kiboman  02.12.2016, 08:11
@iPH0NiX

andere einparken, behindern und vielleicht sogar (lebensrettende) feuerwehr zufahrten zu blockieren ist noch mieser.

sei froh das du dein wagen nicht erst sonst wo abholen musst.

iPH0NiX 
Fragesteller
 02.12.2016, 08:15
@Kiboman

Bin ich :D

LiselotteHerz  02.12.2016, 09:02
@iPH0NiX

Du brauchst jetzt gar nicht zu jammern. Wer sich in ein absolutes Halteverbot stellt, muss die Konsequenzen tragen. Das wirst Du bestimmt nie wieder machen, lerne einfach daraus.

Je nach Abschlepp Unternehmen, Rechne mal ab 150 Euro aufwärts.