Absolutes Halteverbot nur zum Be- und Entladen?

4 Antworten

Der Hausmeister hat keinerlei Befugnis, in den ruhenden oder fließenden Verkehr einzugreifen. Insofern obliegt es ihm auch nicht, hier den Hilfssheriff zu spielen, auch wenn er das gerne möchte um sich damit besser zu fühlen.

Die Entscheidung zu diesem Schild liegt bei der Verkehrsplanung eurer Stadt beziehungsweise des Landes, und die beiden Schilder widersprechen sich nicht. Grundsätzlich gilt dort ein absolutes Halteverbot, was erstmal besagt dass man überhaupt nicht dort anhalten darf.

Die Einschränkung zum Be und entladen besagt aber, dass man zum Ausladen und Aussteigen aus dem Fahrzeug kurz dort halten darf, wenn man sofort nach der Tätigkeit wieder wegfährt.

Der Hausmeister soll mal schön seine Klappe halten, statt sich hier auf zu spielen

Ismeralda 
Fragesteller
 09.12.2016, 15:38

Danke für deine Antwort. Die Lücke obliegt jedoch nicht der Stadt sondern ist somit Privatbesitz des Vermieters, welcher auch das Schild hat anbringen lassen. 

Das bedeutet somit, das Schild ist rechtskräftig (absolutes Halteverbot, nur zum Be- und Entladen) und müsste dann somit auch für den Hausmeister zählen, oder nicht? :-) Also dann dürfte er sich auch nicht hier hinstellen und parken...

Da es sich hier offensichtlich um öffentlichen Verkehrsraum handelt hat der Vermieter keine Befugnis um Verkehrszeichen aufzustellen - Privatgrundstück Hin- oder Her.

Er muss das dann beim Straßenbauamt beantragen, die prüfen das und setzen es dann gegebenenfalls um.

Vielleicht machst du mal ein Foto von dem Verkehrszeichen?

Ein Verkehrsschild "Absolutes Halteverbot" mit der Beschränkung " Zum  Be- und Entladen" gibt es nicht. Das Verkehrsschild Absolutes Halteverbot ist bekannt Ein Zusatzschild " zum Be- und Entladen" bedeutet ja nichts Es steht ja nicht drauf "erlaubt" oder" verboten.

Ich würde beim Straßenverkehrsamt fragen wer diese  Allgemeinverfügung

(Verwaltungsakt) erlassen hat. Die werden sich dann schon was einfallen lassen. Aber vorher noch einige Fotos machen. Ich bin nicht so der "Bildzeitungsleser" aber früher konnte man sich doch unter Nr. 1414? für kurios Bilder Geld verdienen. Oder mal einen Zeitungsreporter  bitten dich das mal anzusehen. Dir suchen sich doch auch immer etwas.

Mit freundl. Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

Es gibt Pläne - in diesen plänen ist verzeichnet wem was gehört ... das betrifft die Immobilie, die Stellplätze und die testlichen flächen.

Auch die betreffende Fläche gehört entweder jemanden konkret, oder ist Gemeinschaftspraxis Fläche.

Wenn das geklärt ist, kann derjenige entscheiden wofür und von wem die Fläche WIE genutzt werden darf!

Deshalb mein tip:

Hausverwaltung kontaktieren, ggfs Bauamt wegen der offiziellen Plänen kontaktieren und herausfinden, wem diese Stellfläche gehört ... 

einfach mal nachdenken hilft meistens weiter ;)

Ismeralda 
Fragesteller
 09.12.2016, 15:39

Die Fläche gehört nach Aussagen des Vermieters, dem Vermieter :-)

Vampire321  09.12.2016, 16:02
@Ismeralda

Dann entscheidet er über die Nutzung!

Und wenn ich mir überlege, das ein Mehrfamilienhaus einen Hausmeister hat, dann kann ich schon nachvollziehen das er eine solche Fläche für das ab-und Beladen von Müll, Gartengeräten und ggfs auch bei aus/Einzügen für umzugswsgen frei sein muss

Warum? Weil er das kann, wenn es Seins ist!

Und wenn der Hausmeister von ihm damit beauftragt wurde, seine Interessen durchzusetzen, dann kann der das machen!

Wen das stört, der kann dich ja ne andere Wohnung suchen - seid doch froh das es nen Hausmeister gibt, der sich um den ganzen Mist kümmert!

Und was das Schild betrifft:

Es ist Privatbesitz- und der Eigentümer entscheidet!

Wenn ich an mein Grundstück ein Schild aufhänge, auf dem steht "betreten verboten!" - darf ich deiner Logik nach da auch nicht mehr drauf????