Abschriften im Einzelhandel

Support

Liebe/r lh110602 ,

gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform und kein Hausaufgabendienst. Hausaufgabenfragen sind nur dann erlaubt, wenn sie über eine einfache Wiedergabe der Aufgabe hinausgehen. Wenn Du einen Rat suchst, bist Du hier an der richtigen Stelle. Deine Hausaufgaben solltest Du aber schon selber machen.

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Klaus vom gutefrage.net-Support

3 Antworten

hallo,

nein man darf nur die differenz zwischen des tatsächlichen vkp und den reduzierten vkp abschreiben da ja nicht mehr verlust enstanden ist. da man abschriften natürlich als gewinn minimierung bei den steuern angeben kann, schreiben viele einzelhändler den kompletten betrag ab um eine höheren verlust und somit eine niedrigere steuerliche belastung zu haben

Ok... sorry erst mal an gutefrage.net Support Team... Es geht nicht um einen Rat sondern um die allgemeine Frage der Abschrift.

Danke für die Antwort von gelib. Nehmen wir mal an die komplette Summe wird abgeschrieben... und der Artikel wird trotzdem reduziert verkauft. Dann erhöht sich der Umsatz ja um diese 1€ aber ich habe keinen Gegenwert, weil ich 2€ ja schon abgeschrieben habe.

Inventur und Umsatz wäre doch verfälscht?

Soweit ich weiß, den ursprünglichen Wert, ist zumindestens bei uns so.