Reicht die Abschrift der Belehrung(Gesundheitszeugnis für das Infektionsschutzgesetz) aus?
Im Kreishaus meinten sie das es für den Arbeitgeber reichen sollte und ich nicht den Belehrungsfilm gucken müsse. Jetzt kam ich aber ins Grübeln ,da es ein neuer Arbeitgeber ist und ob man da wieder eine komplett neue Belehrung machen muss.
1 Antwort
Bei mir hat es ausgereicht. Für den Arbeitgeber ist die Hauptsache, er kann nachweisen, dass seine Mitarbeiter die Gesundheitsbelehrung gemacht haben, falls es mal eine Kontrolle gibt. Ob du den Film gesehen hast oder nicht, geht aus dem Papier nicht hervor und es wird deinen Arbeitgeber auch nicht interessieren.