Abschreibung von Grundsteuer und Amtsgericht-gebühren in Verbindung mit der Aufteilung von Grund und Boden zum Gebäude?

3 Antworten

Das ist so korrekt und inhaltlich eigentlich auch logisch.

Die Anschaffungskosten stellen den Wert des Gebäudes und des Grundstücks dar.

Auf der einen Seite hast du einen Abfluss in Höhe dieses Werts für deine Bezahlung. Auf der anderen Seite hast du eine Zunahme um diesen Wert, weil du jetzt ja ein Grundstück mit Gebäude hast. Entsprechend hast du keinen Verlust und auch keinen Grund überhaupt etwas abzusetzen.

Neben tatsächlichen Verlusten, wie z.B. Zinsen für die Finanzierung, sagt der Gesetzgeber nun, dass du den Teil der auf das Gebäude fällt absetzen darfst. Der Grund hier für ist, dass ein Gebäude im Laufe der Zeit abnutzt und somit einen Wertverlust erleidet. Dieser Wertverlust wird aus Vereinfachungsgründen nach einer durchschnittlichen, fiktiven Nutzungsdauer ermittelt. In deinem Beispiel 50 Jahre.

Korrekterweise heißt es auch nicht nur Abschreibung, sondern Abschreibung für Abnutzung. Und das Wort "Abnutzung" drückt den eigentlichen Hintergrund ja auch ganz gut aus.

nixverstehen999 
Fragesteller
 25.04.2018, 14:40

also von der logischen seite sehe ich das anders. wenn wir jetzt nur den grund und boden nehmen, erhöht sich ja der wert beim kauf nicht "automatisch" um die grunderwerbssteuer.
würde ich am gleichen tag den grund und boden jemand anderes verkaufen, würde ich ja auch nur wieder den gleichen kaufpreis bekommen "ohne" den zusatz der grunderwerbssteuer.
man hat also "keine" zunahme des wertes nur weil man steuern bezahlt hat. man hat also einen (fiktiven) verlust i.h.v. der grunderwerbssteuer. dementsprechend wäre es logischer, man könnte auch alles absetzen. wir reden hier ja von steuern und abgaben, die "einfach weg" sind. im prinzip sollte man die auch direkt absetzten können und nicht über 50 jahre abschreiben, aber das ist ein anderes thema.

bezüglich der abnutzug/abschreibung des gebäudes ist die sache ja verständlich und meine frage zielt ja nur auf grund und boden.

also sehe ich es richtig, dass es aus steuertgesetzlichem gesichtspunkt "richtig" ist und also nur 80% abgeschrieben werden darf.
aus rein logischer sicht aber falsch ist. oder?

Kompaktdesign  25.04.2018, 21:20
@nixverstehen999

Der Einstandspreis setzt sich immer aus Einkaufspreis und Nebenkosten zusammen.

Wenn du das Grundstück am selben Tag verkaufen würdest, würdest du mindestens den Einstandspreis verlangen. Ob dann jemand auch die Bereitschaft hat diesen zu zahlen steht auf einem anderen Blatt.

Du hast den Gesamtkaufpreis zutreffend auf den Grund- und Boden (20 %) und auf das Gebäude (80 %) aufgeteilt. Für das Abschreibungsvolumen steht nur der Teil zur Verfügung, der auf das Gebäude entfällt. Der Grund- und Boden unterliegt keiner Abnutzung, kann deshalb auch nicht abgeschrieben werden. Das gilt auch für den Anteil (hier 2.000 €) der auf die Kaufnebenkosten (GrESt und Gebühren) entfällt. Mit der Fälligkeit dieser Kosten hat das nichts zu tun.

nixverstehen999 
Fragesteller
 25.04.2018, 16:51

ja ich weiß. ich sag ja nur, dass es "unlogisch" ist, dass man gebühren nicht komplett abschreiben kann.

lesterb42  25.04.2018, 17:16
@nixverstehen999

Hab ich verstanden. Warum soll das unlogisch sein? Wenn du das Objekt privat nutzt, kannst du überhaupt nichts abschreiben. Die Gebühr ist eine Nebenleistung, welche das Schicksal der Hauptleistung teilt. Das zieht sich so durch das ganze Steuerrecht und ist für mich auch nachvollziehbar.

Was soll das bringen, sich da Gedanken über Logik zu machen? Es gibt eine klare Definition, was Anschaffungskosten sind. Die Anschaffungskosten sagen auch nichts über eigentlichen Wert aus.
Bei den Kaufpreisverhandlungen musst du halt gedanklich die Anschaffungsnebenkosten mit einkalkulieren, dann hast du auch keinen "fiktiven Verlust".

nixverstehen999 
Fragesteller
 25.04.2018, 16:53

alles schon klar. nur mein ich das es halt eigentlich auch steuerlich "unlogisch" ist. das das finanzamt es halt so macht, dem ist halt so. gesetzt halt...
aber "eigentlich" (logisch) nicht korrekt...