Kernsanierung Haus Kosten von Steuer absetzen Abschreibung über mehrere Jahre möglich?

2 Antworten

Absetzen darf man beim selbstgenutzten Wohneigentum nichts. Die meinst vermutlich die steuerliche Geltendmachung von Handwerkerleistungen durch direkten Abzug von 20% der Kosten von den Steuern.

Die kannst Du aber nur in dem Jahr geltend machen, indem sie auch gezahlt wurden, und das eben bis zur genannten Hächstgrenze. Wenn Du etwas ins nächste Jahr übertragen willst, muss auch die Rechnung im nächsten Jahr datiert sein.

Es kann nur der die Handwerkerrechnungen geltend machen, der sie auch bezahlt. Die Höchstgrenze gilt pro Haushalt und kann auf die einzelnen Haushaltsmitglieder aufgeteilt werden (also z.B. 600 EUR Steuerabzug entsprechend 3.000 EUR Handwerkerrechnung auf jeden Ehegatten).

Und klar: Eigenleistungen fallen nicht darunter, denn es wird nur vom Handwerker in Rechnung gestellter und unbar bezahlter Arbeitsaufwand berücksichtigt.

Wenn das selbstgenutzte Haus renoviert wird, kann man lediglich die Handwerkerleistungen geltend machen und zwar in dem Kalenderjahr, in dem sie bezahlt wurden (Zu- und Abflußprinzip). § 35 a EStG sagt auch nicht, dass für jede in diesem Haushalt gemeldete (und evtl. ESt zahlende) Person der Höchstbetrag gewährt wird.

Mit Abschreibung, Renovierung, Materialkosten ist es Essig, wenn keine Einkünfte aus V+V erzielt werden.