Abschlag für Küche gezahlt beim Vermieter, gehört sie nun mir?


03.04.2020, 12:16

Meine Frage bezieht sich eher auf die Aussage im Mietvertrag: „Für die Küche wird ein einmaliger Abschlag von 400€ erhoben.“ und wie dies zu erläutern ist.

Das klingt für mich so, als hätte ich die Küche abgekauft. Alles weitere drum herum, was abgesprochen wurde spielt letztendlich keine Rolle. Nur das was im Vetrag steht ist relevant! Nur weiß ich halt nicht, wie die Aussage zu deuten ist. 

Sonst hätte er doch schreiben müssen „für die Nutzung der Küche wird ein Abschlag erhoben“ oder nicht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, die Küche gehört rechtlich nicht Dir. Die 400 € waren lediglich ein Zuschuss, um die Motivation des Vermieters zu steigern, eine Einbauküche auf seine Rechnung einbauen zu lassen.

Und ob 400 €, die Du bezahlt hast, wirklich die Hälfte waren, wage ich zu bezweifeln.

Panda176 
Fragesteller
 03.04.2020, 12:08

vielen Dank für Ihre Antwort.
Doch, die Küche war im Angebot bei Poco für 800€!

bwhoch2  03.04.2020, 12:12
@Panda176

Bestimmt mit sehr hochwertigen Geräten. Wenn Du mal ausziehst, würde ich den Vermieter fragen, ob Du die Küche mitnehmen darfst. Vielleicht ist er bis dahin froh, wenn er sie wieder los ist. Wenn er sie haben will, wird sie aber wohl kaum mehr die Hälfte von den 800 € wert sein. Du kannst ihn dann ja mal fragen, ob er Dir vielleicht noch einen Hunderter zurück zahlt.

Panda176 
Fragesteller
 03.04.2020, 12:20
@bwhoch2

Danke für den Vorschlag!

bwhoch2  04.04.2020, 20:15
@Panda176

Danke für die Auszeichnung.

Seit wann kann man für 400 EUR Abschlag ein neue EBK kaufen?

Und was genau hast du an der Abmachung nicht verstanden? Der VM hat lediglich auf deinen Wunsch eine Küche gekauft, die ihm gehört.

Statt dem übliche Nutzungsentgelt, dass du dafür allmonatlich über die Mietzahlung zu entrichten hättest einen einmaligen Abschlag von 400 EUR festgelegt.

Und nun willst du seine Küche verkaufen oder austauschen?

Panda176 
Fragesteller
 03.04.2020, 12:25

Wie bereits erwähnt, hat jeder die Hälfte gezahlt (400€) und die Küche wurde zusammen gekauft! Somit gehört die Küche doch theoretisch jedem zur Hälfte.

Wichtig ist nur der Satz im Vetrag, den ich oben bereits zitiert habe.

Ich würde mit Sicherheit nicht Gegenstände anderer verkaufen. Austauschen wäre theoretisch möglich, sofern mein Vermieter zustimmt und ich die Küche bis zum Auszug vernünftig lagere und anschließend wieder einbaue... dem ist aber nicht so.

Ich ziehe demnächst aus und möchte lediglich wissen, ob ich sie mitnehmen darf. Leider reagiert mein Vermieter, seit meiner Kündigung, auf gar keine Nachrichten.

imager761  04.04.2020, 09:07
@Panda176
Wie bereits erwähnt, hat jeder die Hälfte gezahlt (400€) und die Küche wurde zusammen gekauft! Somit gehört die Küche doch theoretisch jedem zur Hälfte.

Nein. Was genau ist dir an meinen Ausführungen denn so unverständlich?

Wichtig ist nur der Satz im Vetrag, den ich oben bereits zitiert habe.

Eben. Ausweislich der Bestimmung im Mietvertrag "Für die Küche wird ein einmaliger Abschlag von 400€ erhoben" ist das kein Kaufpreisanteil :-O

Abschlag ist ein gängiger Begriff aus der Wirtschaft, der mit einer Teilzahlung eines Kunden gleichzusetzen ist. Das kennt man vom Stromanbieter oder aus seiner Betriebskostenvorauszahlung, auf die am Ende dann die finale Zahlung folgt von der diese Abschläge abgezogen werden.

Hier hat der VM auf einen monatlichen Abschlag als Nutzungsgebühr für seine dir nachträglich mitvermietete EBK verzichtet und den als Einmalbetrag erhalten.