Abmeldung vom Verein, was alles muss da rein?

3 Antworten

Deine Mutter hatte damals den Vertrag unterschrieben, da Du noch nicht volljährig warst. Mitglied im Verein bist allerdings Du. Da Du jetzt volljährig bist, mußt DU kündigen, also die Kündigung auf Dich umschreiben. Bei dem Teil mit der Einzugsermächtigung würde ich die Konto-Nr. und Bankverbindung Deiner Mutter nochmal genau angeben. Deine Mutter soll dann (wegen der Bankverbindung) mit unterschreiben. Da Du wahrscheinlich keine Kontovollmacht hast, kannst Du die Einzugsermächtigung auch nicht kündigen, deshalb die Unterschrift Deiner Mutter.

Da du nun volljährig bist, entscheidest du ganz allein, wie dein weiteres Leben zu verlaufen hat. Dazu gehört auch die Entscheidung, aus dem Verein auszutreten. Das entsprechende Schreiben muss natürlich klarstellen, wer austreten will (dein Name und deine Anschrift) und natürlich musst du es auch selbst unterschreiben.

Deinen Text kannst du so lassen bis auf die Stelle:

"die Mitgliedschaft meines Sohnes XXXXX in  Ihrem Fußballverein XXXXX "

Hier solltest du statt dessen schreiben:

"meine Mitgliedschaft im Fußballverein XXXXX"

Dass der Verein nach vollzogenem Austritt keine Abbuchungen mehr vornehmen darf, versteht sich von selbst. Wenn sie es aber gern möchte, dann kann deine Mutter auf demselben oder einem weiteren Schreiben dem Verein ausdrücklich die Einzugsermächtigung entziehen.

Es kann eigentlich nur der Vertragsinhaber kündigen.

JotEs  18.06.2015, 23:13

Eine Vereinsmitgliedschaft beruht nicht auf einem Vertrag.

ballonfee  18.06.2015, 23:15
@JotEs

das ist so nicht ganz richtig. Auch in einem Verein mußt Du einen Aufnahmeantrag stellen und z.B. in einem Gartenverein muß man einen Pachtvertrag unterschreiben

peterobm  18.06.2015, 23:16
@JotEs

Dann nennen wir das Ganze halt Abmeldung. Hat trotzdem vertraglichen Charakter.

JotEs  18.06.2015, 23:29
@peterobm

@ballonfee: Ein Aufnahmeantrag ist kein Vertrag und ein Pachtvertrag führt nicht zu einer Vereinsmitgliedschaft, sondern regelt das Nutzungsverhältnis zwischen dem Verein und einem Mitglied bezüglich einer Gartenparzelle.

Eine Vereinsmitgliedschaft beruht nicht auf einem Vertrag, sondern auf der Vereinssatzung, die der Beitrittswillige durch Abgabe einer Eintrittserklärung bzw. eines  Aufnahmeantrages anerkennt.

@peterobm:

Dann nennen wir das Ganze halt Abmeldung

Der korrekte Begriff ist Austritt (§ 39 BGB). Er wird mit einer Austrittserklärung erklärt.