Ab wann benötigt man einen Personenbeförderungsschein?

3 Antworten

Egal, ob man sich als Taxifahrer oder als Chauffeur bewirbt, ein Personenbeförderungsschein muss vorgelegt werden.

Der Personenbeförderungsschein erlaubt das gewerbsmäßige Transportieren von Personen.

Deshalb müssen auch Fahrer von Krankenwagen oder aus anderen Servicebereichen so einen Schein beantragen.

Manchmal kann es auch durchaus passieren, dass schon Zivildienstleistende einen Personenbeförderungsschein benötigen.

Da Zivildienstleistende in der Regel noch sehr jung sind, hat der Gesetzgeber hier allerdings ein paar Erleichterungen geschaffen.

Im Normalfall müssen Personen, die den Personenbeförderungsschein beantragen möchten, wenigstens 21 Jahre alt sein und ihren Führerschein der Klasse B mindestens seit zwei Jahren besitzen.

Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind Zivildienstleistende. 

http://www.personenbefoerderungsschein.com/

Da ist auf jeden Fall ein Personenbeförderungsschein notwendig.

verreisterNutzer  12.03.2018, 18:11

Dieser Link beantwortet die Frage ausreichend.

Zusätzlich (!) ist jedoch der Versicherungsschutz zu klären!

Neben einer Insassenunfallversicherung (die vom Arbeitgeber für das Fahrzeug abgeschlossen und natürlich bezahlt wird) sollte der Fragesteller mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung klären, ob bzw. wie diese im Ereignisfall (Unfall) haftet.

Es hat Fälle gegeben, in denen die beförderten Personen den Fahrer auf Schadenersatz verklagt haben.

Snoopimaus 
Fragesteller
 13.03.2018, 10:11
@verreisterNutzer

Danke für die Antworten,

jedoch ist unklar,da es eine Klausel gibt, um diesen P-Schein zu umgehen, und da macht es sich der Arbeitgeber sehr leicht und spart Zusatzkosten für einen extra Fahrdienst,indem der das Personal als Fahrer zusätzlich einsetzt neben ihren eigendlichen Aufgaben an den Tagesgästen.

Da besteht eine Lücke im Gesetz,weil diese Klausel sehr schwammig ist mit dem Wortlaut...."Beförderung von geistig-körperlich behinderte Menschen". Es sind aber Tagesgäste teilweise voll ihrer geistigen Kräfte, altersgemäß mit gebrechlichen Beschwerden, wollen der Einsamkeit entfliehen aber auch anfängliche Demenz.

Daher alles Auslegungssache.

Appelmus  13.03.2018, 10:16
@Snoopimaus

Da gibt es keine Gesetzeslücke. Werden die geistig-körperlich behinderten Menschen mit dem Firmenwagen irgendwohin transportiert, hat dieser Schein vorzuliegen. Das muss nicht durch einen externen Fahrdienst geschehen, das können auch Mitarbeiter des Unternehmens machen. Aber: Sie brauchen den Schein. Punkt.

Snoopimaus 
Fragesteller
 13.03.2018, 10:27
@verreisterNutzer

Danke für alle Antworten,

leider hab ich entdeckt, es gibt da eine Klausel und zwar

eine Ausnahme " zur Beförderung von geistig-körperlichen und behinderten Menschen" was die Tagesgäste aber teilweise überhaupt nicht sind.

Wenn sie so beschaffen sind, dann würden sie nicht bei uns sein, sondern in einer anderen dementsprechenden Einrichtung.

Wir haben Herrschaften mit altersentsprechende Gebrechen, einsame Menschen, die Unterhaltung brauchen und Akrivitäten, anfänglich demente Menschen und Menschen , die voll ihres Bewustseins sind. Also sehr gemischt, diese Klausel ist sehr schwammig und wird sicherlich deshalb genutzt, da wir als Personal sehr kostensparend sind als Fahrer und unsere hauptsächlichen Arbeiten ja auch noch schaffen können.

MfG

Appelmus  13.03.2018, 10:47
@Appelmus

Hmm § 1FrStllgV sagt in der Tat:

Von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden freigestellt
4.Beförderungen
g)von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen,
es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist;

Müsste ggf. einfach mal bei der Stelle in Erfahrung gebracht werden, die den P-Schein ausstellt.