"ab Steuerabzug vom Lohn" wie wird das gerechnet?
1 Antwort
Eins vorweg: Es schadet nicht, wenn man etwas mehr schreibt.^^
Zur Frage: Ich nehme an, dass du das aus deinem Einkommensteuerbescheid hast.
Dort wird zunächst die Einkommensteuerschuld für das betreffende Kalenderjahr berechnet. Davon wird die vom Arbeitgeber einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer abgezogen.
Ist die einbehaltene Lohnsteuer höher als die festzusetzende Einkommensteuer, gibt es eine Erstattung, ist sie niedriger, eine Nachzahlung.
PatrickLassan
16.06.2016, 20:13
@ploterzuila
Bei einer Zusammenveranlagung sollte das die saldierte Lohnsteuer (und natürlich auch der Solidaritätszuschlag und ggfs. die Kirchensteuer) beider Ehegatten sein.
Stimmt, aber Moment. Ist das dann zusammengerechnet von beiden Ehepartnern Punkt 4 einbehaltene Lohnsteuer auf der lohnsteuerbescheinigung für 2015 ?