Wie werden Mieteinnahmen besteuert?

4 Antworten

Von den Mieteinnahmen werden die mit der Vermietung in Zusammnenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten abgezogen. Das sind z.B. Aufwendungen für Reparaturen oder Zinsen für einen Kredit. Die Differenz sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, davon gehen Sonderausgaben wie z.B. Versicherungsbeiträge ab, sowie ggfs. außergwöhnliche Belastungen und andere Freibeträge. Versteuert wird lediglich das zu versteuernde Einkommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zu_versteuerndes_Einkommen

Mikkey  04.11.2015, 20:53

Die AfA sollte nicht vergessen werden, die macht das Vermieten attraktiv.

Helefant  04.11.2015, 21:01
@Mikkey

Ja! Patrick hat allerdings ein paar Möglichkeiten beispielhaft aufgezählt. Wer weiß, ob jemand, der unverhofft zu 40.000 € Mieteinnahmen im Jahr kommt, überhaupt was zum abschreiben hat ;)

wfwbinder  05.11.2015, 05:45
@Helefant

Wenn man das Haus geerbt hat, führt man die Abschreibung des Vorbesitzers weiter.

Silo123  05.11.2015, 07:39

Ergänzung: In der Einkommenssteuerklärung  machst Du das über die Anlage V

Außergewöhnliche Belastungen werden aber nicht in der Anlage V eingetragen. ich glaube die werden im Hauptblatt eingetragen.

Was bei der Einkommenssteuererklärung wichtig ist, neben der Afa (siehe auch andere Beiträge) wirklich alle Unkosten, die Dir durch die Vermietung entstehen, gegenzurechnen.Das können z.B. auch Fahrten zum Haus sein, wenn Du einen Mieter treffen mußt, was anschauen mußt- auch Kleinvieh macht Mist.

40000 Mieteinahmen, wenn Du da alle Unkosten abrechnest bleiben viel! weniger übrig.

Das , was dann aber übrig bleibt, wird ganz normal versteuert, wie andere Einnahmen auch. Aber schau erstmal, was überhaupt übrig bleibt.

PatrickLassan  05.11.2015, 09:25
@Silo123

Außergewöhnliche Belastungen werden aber nicht in der Anlage V eingetragen.

Natürlich nicht. Ich habe auch nur grob den Rechenweg aufgezeigt, der zum zu versteuernden Einkommen führt.

Da es tausende Eigentümer von Häusern, Pensionen und Wohnungen gibt, die fast keine Steuern zahlen, hängt die Antwort auf Deine Frage wohl etwas davon ab, was Du im Laufe des Jahres für Kosten hast, um diese Mieteinnahmen zu erzielen.

Das sind nicht nur Reparaturen, Versicherungen, Zinsen etc. sondern auch ganz normale "Verwaltungskosten", die Du geltend machen darfst.

Entweder Du siehst Dir mal die Steuererklärung eines anderen Eigentümers an, die von einem Profi (Steuerberater) erstellt wurde oder Du erteilst ein erstes Mal den Auftrag an einen guten Steuerberater, damit Du weißt, was Du in den nächsten Jahren so alles rechnen musst.

ich finde, das ziemlich viel Steuerabzug...

Das würde ich bei der Steuerhöhe aber auch sagen !

Dein Gedanke (viel Steuer) wäre schon richtig, er fußt aber auf einer falschen Annahme.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € ergibt sich für einen Ledigen (Grundtabelle) für 2015 folgendes

Einkommensteuer =  8.940 €
Durchschnittssteuersatz somit 22% und Grenzsteuersatz = 36%

Das wars. Dein Rechenschritt, auf die 40.000 € komplett nochmal den Grenzsteuersatz anzuwenden (40000 x 36,1% = 14.440) ist Unsinn.

Die Steuer beträgt nur 8.940 € und nicht 14.440.

Der Grenzsteuersatz bezeichnet den Steuersatz, mit dem die jeweils nächste Einheit der Steuerbemessungsgrundlage belastet wird (erhöhe ich mein Einkommen bspw. um 100 €, fallen dafür 36 € Steuern an - spende ich 100 € verringert sich meine Einkommensteuer um 36 €.

Einkommen ist Einkommen, egal,wie Du das erzielst!

Was soll jetzt bitte daran ungerecht sein?

Im Übrigen kannst Du ja auch Kosten dagegen rechnen! Das mindert Dein Einkommen!