20 Stunden-Regel Werkstudentenvertrag?
Hallo,
ich bin als werkstudent angestellt und habe eine 20 Stunden woche.
Wenn jetzt am Montag ein Feiertag ist, darf ich dann trotzdem an anderen Tagen arbeiten um so auf die 20 Stunden zu kommen?
Oder hat der Montag als Feiertag die Woche auf 16 Stunden z.B. reduziert?
2 Antworten
Wenn Du immer am Montag vier Stunden arbeitest, muss der AG Dir für den Montag genau diese vier Stunden Entgeltfortzahlung leisten, das ist im § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt:
"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte"
Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Durch den Feiertag kannst Du keine Minusstunden haben oder musst "nacharbeiten". Der Feiertag wird wie gearbeitet gezählt.
Du kannst deinem Chef einfach sagen, dass du gerne an einem anderen Tag zusätzlich arbeiten möchtest um auf die 20 Stunden zu kommen.