12 Tage arbeiten trotz 5-Tage-Vertrag?

1 Antwort

Hallo Hanniko,

soweit ich weiß, ist das rechtens, wenn dann ein Ausgleich (Freizeit) geschieht.

Auch bei mir ist es so, dass ich rechtlich nicht jedes Wochenende "frei" haben muss bzw. darauf bestehen darf. Ein entsprechender Freizeit-Ausgleich muss eben in einer bestimmten Zeit erfolgen. Auch beim Sicherheitsdienst, in der Pflege, bei der Polizei usw. ist es so, dass gut und gerne am Tag, pro Woche usw. diverse Zeiten überschritten werden, die dann aber "legal" sind, wenn ein Zeit-Ausgleich erfolgt.

Ich empfehle Dir einmal das ArbZG (Arbeitszeitgesetz):

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Und auch hier steht dazu etwas geschrieben:

https://kanzlei-kerner.de/blog/wie-viele-tage-muessen-arbeitnehmer-maximal-durcharbeiten/

Und noch bzgl. EuGH-Urteil und EU Recht:

https://www.focus.de/finanzen/videos/nach-eugh-urteil-muessen-deutsche-jetzt-12-tage-am-stueck-arbeiten_id_7835217.html

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=706&intPageId=205&langId=de

Eine weitere Frage diesbezüglich wäre, ob eine Fort-/Weiterbildung "immer" Arbeitszeit ist bzw. dies bei Dir der Fall ist! Wenn dies vom Arbeitgeber iniziiert worden oder gar Pflicht ist, dann ist es definitiv "Arbeitszeit".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung