1 Haus 2 Eigentümer - darf ich meinen Anteil verkaufen?
Hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen.
Situation: Es gibt ein Haus, welches zwei Eigentümern zu je 50% gehört. Ich will meinen Anteil vom Haus nun verkaufen.
Frage: Kann ich meine Hälfte einfach verkaufen oder kann der andere Anteilhaber sein Veto einlegen?
Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Nein. Veto kann der andere Eigentümer nicht einlegen.
Es kann vielleicht sein, dass er ein Vorkaufsrecht hat, welches im Grundbuch eingetragen ist. Und falls dein Anteil einer separaten Wohnung entspricht und diese vermietet ist, kann es sein, dass der Mieter ein Vorkaufsrecht hat.
Beim Verkauf fordert der Notar grundsätzlich einen Grundbuchauszug an um zu prüfen, ob sich daraus irgend etwas ergibt, das dem Verkauf entgegen steht. Das gehört zu seinen Aufgaben. Er würde dich also beraten, wenn es irgend ein Problem geben kann.
Vielen Dank für die Auskünfte!
Herzlichen Dank für die Auszeichnung!
Du kannst es zum Verkauf anbieten.
Wenn es aber keine vernünftige Teilungsmöglichkeit gibt, wirst du dafür keinen Käufer finden.
Danke für die Antwort. Es lässt sich gut teilen, dann sollte das klappen.
Wenn das eine Erbengemeinschaft ist hat der andere ein Vorkaufsrecht. Ansonsten kannst du den Anteil verkaufen.
auch wenn ihr keine Erbengemeinschaft seid: bei Gründung der Gemeinschaft könnte dem anderen Halbeigentümer ein Vorkaufsrecht eingeräumt worden sein aber auf ein Grundbucheintrag verzichtet wurde. Würde ich vorsichtshalber mal prüfen.
Super Hinweis, danke. Und das geht beim Notar?
das geht in der Urkunde mit dem jeder seinen Halbanteil wann auch immer erworben hatte, (die Kaufurkunde mit der du Eigentümer wurdest)
wenn man die Urkunde selbst nicht mehr findet: entweder übers Grundbuch anfordern oder beim damaligen Notar nachfragen. :-)
Vielen Dank, super Hilfe!
Sicher kannst du deinen Miteigentumsanteil veräußern, wie du magst, aber du wirst wohl kaum einen Interessenten finden, es sei denn den anderen Miteigentümer. Denn auf dem freien Markt kauft in der Regel niemand einen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück.
.... natürlich, wenn denn der Preis stimmt und ein etwaiger Geldgeber mitspielt.
Danke für die Antwort. Wir sind keine Erbgemeinschaft. Dann sollte ich es unabhängig verkaufen können.