1 Haus, 2 Eigentümer

4 Antworten

Jeder kann nur den Teil verkaufen, über den er laut Grundbuch auch verfügen kann. Verkauft einer der beiden auch den anderen Teil und in der Vertragsurkunde tritt er als vollmachtloser Vertreter auf, fordert der Notar den abwesenden Eigentümer auf, seine Zustimmung zum Inhalt der Urkunde bei einem Notar oder bei ihm selbst beurkunden zu lassen. Tut dies der andere Eigentümer nicht, bleibt der Vertrag schwebend unwirksam.

Seit wann wird RTL ernst genommen???

ihr habt beide miteigentum an dem haus, ein verkauf ohne zustimmung der anderen partei ist nicht möglich (schließlich besitzt sie ja zu nem gewissen teil anspruch darauf und man kann nicht in die rechte einer anderen person eigenmächtig ohne dessen zustimmung eingreifen) ein totaler verkauf ist nur mit einstimmigen beschluss möglich... wie du hinsichtlich deines miteigentums am haus handelst, ist ein anderes thema, aber soweit ich mich erinnern kann, hat der andere miteigentümer auch hier gewisse rechte...

Nein das geht nicht. Da müssen beide zustimmen. Und das muss vor einem Notar erfolgen und der muss das ins Grundbuch eintragen lassen. Das gilt so, wenn zwei Leute als Eigentümer eingetragen, Anders wäre es wenn einer nur eine Grundschuld hat eintragen lassen, Dann kann der erste verkaufen mit der Grundschuld im Gurndbuch

der mit 60% ja,der mit 40 kann ga nix machen egal was passiert wenns so geregelt is bei 50-50 isses was anderes da hätten beide anspruch

johnnymcmuff  21.07.2012, 00:59

Sicher?

Hast Du Beweise, z.B. ein Link für Deine Aussage?

LosMaxos  21.07.2012, 01:11
@johnnymcmuff

wenns so im grunbuch steht und sogar vom notar beglaubigt isses so,das haus von meiner oma wurde unter 6 kindern aufgeteilt,mein vater hatte mehr anteil,sie haben sich aba geeinigt das es verkauft wird und sie das geld teilen,und es gab ma ne sendung vor kurzem auf rtl über sowas