Im Privat-PKW blaues mobiles Blinklicht mitführen und verwenden?
Darf man im Privat KFZ ein blaues Magnet-Blinklicht mitführen und im Stand verwenden? z.B. zum Warnen vor Unfallstellen (da blau ja eine bessere Warnwirkung hat als gelb) . Morgens im Nebel auf einer Landstraße als Beispiel.
Es soll damit nicht gefahren und auch keinerlei Tonsignal verwendet werden.
Mit einer gelben Rundumleuchte ist das ja zweifellos erlaubt, aber wie sieht es mit blau aus? Oder eben rot, grün, weiß?
Wie wäre es wenn der Besitzer Polizist ist bzw. beruflich Blaulicht verwenden darf?