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Kann man einen Ladendiebstahl nachträglich ahnden?

Hallo,

mein Sohn (volljährig) hat mir gestern gestanden, dass er die Woche einen Ladendiebstahl begangen hat. Nun macht er sich große Sorgen, ob da noch etwas kommen kann. Direkt erwischtwurde er nicht dabei.

Er hat in einem Laden eine Mütze mitgehenlassen. Dazu ist er mit ein paar anderen Teilen in dieUmkleide gegangen. Hat da die Mütze eingesteckt. Die wohl ungesichert war. Die anderen Teile hat er wieder mit herausgenommen. Eines davon hat dann mit EC-Karte bezahlt. Kann der Laden da im Nachhinein noch was machen? Aufgrund der EC-Zahlung haben Sie ja seine Daten. Er wurde wohl auch kurz vom Verkäufer an der Kasse gefragt, ob er die Mütze mit in die Umkleide genommen hat. Das hat er dann bestritten. Er konnte dann ungehindert den Laden verlassen. Ich nehme mal an, dort gab es Überwachungskameras, die dann ja sicher aufgezeichnet haben, dass er die Mütze mit in die Umkleide genommen hat und ohne wieder rauskam. Aber die Tat an sich blieb ja unbeobachtet. Kann da noch etwas kommen? Hier fehlt ja im Prinzip der handfeste Beweis und es besteht wenn dann ja nur der Verdacht seitens des Ladens. Mein Sohn und natürlich auch ich machen uns nun Sorgen, was da passieren kann. Immerhin hatte der Verkäufer ja schon den Verdacht, hat ihn dann aber nicht weiter gefragt oder in die Taschengeschaut oder gar diePolizei geholt.

Ich habe ihm natürlich schon eine große Standpauke gehalten. Zurückgeben geht leider nicht, da es auf einem Ausflug in eine 450km entfernte Stadt passiert ist.

Kann da nun was kommen? Oder geht das ohne den direkten Beweis nicht?

Ladendiebstahl, nachträglich

Sollten Bearbeitungen von Fragen hier gekennzeichnet werden?

Ich beantworte hier gerne und oft Fragen, manchmal kommt es vor, dass man eine Antwort geschrieben hat und im Nachgang wird die Frage bearbeitet (nicht nur ergänzt). Im Gegensatz zu Ergänzungen, sind Änderungen bei den Fragen nicht gekennzeichnet. Dadurch kann es passieren, dass Antworten oder Nachfragen zur Frage dumm wirken für User, die die Frage erst nach der Änderung sehen.

Beispielsweise wirkt es bei der Frage "Werdet ihr euch GTA 6 vorbestellen, wenn es verfügbar ist?" auch sehr komisch, als aus dem ursprünglich erwähnten IV nach der Bearbeitung dann eine 6 in der Frage steht. Da erkennt man nur noch anhand der URL, dass da mal ein IV stand statt der 6. Wenn sich im Titel nichts ändert, dann kann man gar nicht mehr die Änderung nachvollziehen. Viele Antworten und Kommentare sowie die Nachfrage, die vor der Änderung verfasst worden, wirken nun natürlich dezent dumm.

Ändert man seine Antwort nachträglich um, so erscheint ein entsprechender "bearbeitet" Vermerk unter der Frage, auf den man klicken kann, um die Bearbeitung nachzuvollziehen.

M.E. sollten nachträgliche Änderungen in den Fragen genauso gekennzeichnet werden wie nachträgliche Änderungen bei den Antworten. Dann entstehen nicht solche Verwirrungen für andere, die erst später die Frage sehen.

Wie seht ihr das persönlich? Gerne könnt ihr auch einfach abstimmen und müsst nichts schreiben.

Ja - wie bei den Antworten 85%
Nein - Nur Änderungen bei den Antworten sollten erkennbar sein 15%
Nein - Auch Änderungen der Antworten sollte nicht erkennbar sein 0%
gutefrage.net, Bearbeitung, Änderung, nachträglich