Lieferverzug – die meistgelesenen Beiträge

Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung mit Lieferverzug?

Ich grüße Euch,

ich habe mir am 25. November 2023 auf einer Online-Plattform eine maßgeschneiderte Platte bestellt. Diese haben auf der Webseite gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB einen Liefertermin angegeben, zu dem die verpflichtet sind.
Auf der Webseite selbst ist ein konkreter Liefertermin von 10 Werktagen angegeben, vor Abschluss des Kaufvertrages ein unverbindlicher Liefertermin von ca. 10 Werktagen.

Bereits nach telefonischer Rücksprache mit dem Kundenservice und der danach erhaltenden E-Mail wurde festgehalten, dass der Händler in Verzug gerät. Gemäß Verbraucherzentrale wäre nach nicht-Einhaltung des unverbindlichen Liefertermin eine Nachfrist von 14 Tagen angemessen. Nach erneuter Rücksprache mit dem Händler wurde mir mitgeteilt, dass das maßangefertigte Produkt erst am 21. Dezember bei dem Händler erscheinen und mir dann erst versendet wird.

Da also die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, der Händler im Verzug ist und selbst nach der angemessenen Nachfrist, welche ich dem Händler setze, das Produkt voraussichtlich nicht eintreffen wird, wollte ich nach der nicht-einhaltenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und mein Geld zurück verlangen.

Etwas war mir schon klar und darauf berief sich auch der Händler natürlich: das Widerrufsrecht erlischt bei Sonder- und Maßanfertigungen. Somit steht mir das Rücktreten vom Vertrag nicht zu - so der Händler.

Jetzt mal rein aus Interesse: was steht mir rein rechtlich zu und was nicht?

Jura, sonderanfertigung, Widerrufsrecht, Lieferverzug

Schadenersatz bei Lieferverzug?

Es wurden im Febr. 21 Fenster bestellt, die eigentlich ca. 3 Monate bis zur Lieferung benötigen sollten (laut Website, es wurde kein genauer Liefertermin kommuniziert). Mündlich wurde gesagt, dass die Fenster "um Ostern" kämen. Zwischenzeitlich musste sowieso noch der Rohbau unseres neuen Hauses erstellt werden, also kein Problem soweit. Deswegen auch erst unsere Nachfrage im Sommer, rund 5 Monaten nach Auftragsvergabe. Uns wurde dann mitgeteilt, dass die Produktion vergessen wurde (!!) und es dann nochmals 3 Monate dauern sollte, wenn wir uns entscheiden, die Fenster weiterhin haben wollen. Da wir schon andere Fenster im entsprechenden Stil verbaut hatten, waren wir mehr oder weniger gezwungen, zu warten, weil es keine vergleichbaren Fenster anderer Hersteller gab..... Zwischenzeitlich mussten wir dann schon in einen Teil des Hauses einziehen, ohne Fenster.... Es wurde dann von mir eine Frist gesetzt (3 Monate), die wiederum nicht eingehalten wurde! Kurz vor dem kommunizierten Lieferdatum wurde mitgeteilt, dass etwas in der Produktion "schief gelaufen sei" und der Termin wurde wieder kurzfristig verschoben! Der Ausbau des Hauses musste mehrfach verschoben werden und die betreffenden Zimmer können nun erst ein halbes Jahr später als geplant genutzt werden (u.a. die Küche!). Nach 9 Monaten wurden die Fenster endlich geliefert - die im Voraus fast vollständig bezahlt wurden (ca. 5.000 von 6.000 Euro).

Meine Frage: Der Hersteller bietet an, dass wir die Restsumme nicht bezahlen müssen. Ist das eurer Meinung nach gerechtfertigt? Wir haben rund ein halbes Jahr länger auf die Fenster warten müssen, haben mit Kindern keine richtige Küche nutzen können usw. Kann ich da nicht noch mehr Schadenersatz fordern? Hätte ich damit vor Gericht Chancen?

Recht, Lieferverzug, Lieferzeit

Ikea liefert nicht und will auch nichts zurückzahlen?

Vor 6 Wochen habe ich in einer Ikea-Filiale einen selbst konfigurierten Schrank geordert, samt Montageservice. Daneben hatte ich einzelne Küchenmöbel bestellt, die durch Ikea zwar geliefert, aber nicht montiert werden sollten. (Ikea baut nur ganze Küchen von Ikea auf).

Es wurde ein fester Termin für Lieferung und Montage vereinbart. Ich machte klar, dass ein (noch) späterer Termin nicht in Frage käme; mir wurde versichert, dass er eingehalten würde.

Natürlich musste ich alles per EC im Voraus bezahlen. Immerhin über 1800 Euro.

Für den Tag nach der Lieferung hatte ich einen weiteren Handwerker beauftragt, um die Küche aufzubauen.

Einige Tage vor dem Liefertermin gab ich meine neue Telefonnummer Online an Ikea durch. Per telefonischem Rückruf wurde mir versichert, diese sei eingetragen, und der Spediteur würde sie auf jeden Fall erhalten, spätestens weil er bei Nichterreichen des Kunden die Zentrale anrufen müsse.

Am Tag der Lieferung wartete ich vergebens von 7 bis 21 Uhr. Niemand rief an, niemand klingelte. Am zweiten Tag kam eine Email, dass die Lieferung nicht durchgeführt werden konnte. Keine Begründung, kein Ersatztermin.

Gegen Kundenrückfragen ist Ikea gut abgeschottet. Anrufe werden wegen Überlastung abgewiesen. Online-Anfragen und Emails werden mit Floskeln beantwortet - man habe die Nachricht erhalten, die Bearbeitung dauere 8 Tage.

Das Problem: Der Handwerker für den Küchenaufbau hat nicht ewig Zeit. Er bot mir an, die fehlenden Küchenteile bei Ikea selbst abzuholen. In 3 Tagen. Danach ist er bis auf Weiteres ausgebucht.

Ich fuhr zu "meiner" Ikea-Filiale. Mein Vorschlag: Entweder die Lieferung der Küchenteile stornieren, so dass ich die Ware selbst mitnehmen (lassen) kann. Den Schrank dann innerhalb einer Woche montieren. Oder den ganzen Auftrag stornieren (Kaufrücktritt) und sofortige Rückzahlung des Gesamtbetrags.

Beides war nicht möglich.

Es stellte sich heraus, dass der Spedituer/Monteur behauptet, er habe mich nicht erreicht und auf Klingeln habe niemand geöffnet. Außerdem war die neue Telefonnummer nicht im System eingetragen.

Die Rückabwicklung wurde verweigert, da die Ware ja nicht vor Ort sei, sondern im Zentrallager. Aber die Zentrale wurde benachrichtigt (mit Priorität), sie werde mich innerhalb 24 Stunden telefonisch kontaktieren.

Natürlich ist das nicht erfolgt.

Meine Fragen:

  • Meines Wissens ist mein Vertragspartner die Ikea-Filiale, in der der Kauf getätigt wurde. Wie Ikea intern strukturiert ist und welche Abteilung womit betraut wird, ist für mich irrelevant. Den Kaufrücktritt muss also die Filiale abwickeln. Richtig oder falsch?
  • Ist es rechtens, dass Ikea mir die Rückzahlung vorenthält oder so verzögert, dass ich die dringend benötigten Möbel nochmal kaufen und bezahlen muss?
  • Bei verschuldetem Lieferverzug muss Ikea mir ggdf. Schadenseersatz leisten. (Nachfrist entfällt, da der Termin stundengenau definiert war). Wie setze ich das durch? Rechnung schreiben? An wen?
Möbel, IKEA, Recht, Handel, Handelsrecht, Lieferservice, Lieferverzug, Rücktritt vom Kaufvertrag

Betrug im Internet: Ware bezahlt, Verkäufer liefert nicht. Wer zahlt meinen Anwalt?

Ich bin Opfer eines Betruges im Netz. Die Ware habe ich bei einer Privatperson bestellt, es gab regen Schriftverkehr von beiden Seiten. Die Beweislage ist eindeutig. Der Käufer liefert nicht, kann die Ware nicht mehr liefern weil er diese irgendwem anderen einfach verkauft hat. Der verkäufer sagt eine Rücküberweisung zu, auch dieses schreibt er per SMS. Seit 1 Woche meldet er sich nicht mehr, nimmt extra die Anrufe nicht entgegen und liest zwar meine Mails (Empfangsbestätigung) aber antwortet nicht. Die Zahlung passierte als Vorüberweisung ohne PayPal und Käuferschutz. Alle Daten (Schriftwechsel) wurden gespeichert. Hinzu kommt das der Verkäufer eine falsche eigene Wohnadresse mitgeteilt hat, unter der er seit kanpp einem Jahr nicht erreichbar ist. Es muss ermittelt werden wo er jetzt wohnt oder sich aufhält. Die bisherigen Ergebnisse mit Vorrecherchen sehen gut aus, ich habe Kontaktwege gefunden, wie man den Betrüger greifen kann. Wer zahlt nun meinen Rechtsanwalt und wo schickt er die Forderung der Rücküberweisung hin? Und welche Schritte sind am geeignetsten in welcher Reihenfolge zu machen. Erst Polizei mit Anzeige und dann Rechtsanwalt oder umgedreht. Sollte ich mit einen der beiden Termine eher warten, aufgrund taktischer Zögerung um auch das Geld zurück zu bekommen. Denn soweit ich weiss, nützt ja allein die Anzeige nichts, jedenfalls bekommen ich allein dadurch ja nicht das Geld zurück. Schliesslich will ich ja auch mein Geld zurück, immerhin 1100 Euro!

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gericht, ermittlung, Täuschung, Lieferverzug