Zweitwohnsitz für Kind / Vorteil für Elternteil?

2 Antworten

Steuervorteil definitiv. Das hat mein Vater damals auch so durchgezogen, ich war ihm aber nicht böse, den er hat aufgehört, bevor es auch für mich zum Nachteil gewirden wäre.

Stoppen ganz einfach: Finanzamt ist für Hinweise aus der Bevölkerung immer dankbar. Vielleicht diese Möglichkeit mal kurz gegenübe dem Vater andeuten ,dasnn überlegt er sicher nicht lange, was zu tun ist.

Ich hoffe, dir ist damit weitergehlfen.

Lexikonwissen 
Fragesteller
 10.11.2011, 13:26

Danke für deine Antwort.

Kann denn sein Vater ihn wieder abmelden, weil er ihn wohl auch angemeldet hat? Auch wenn der Sohn jetzt 18 Jahre und damit ja volljährig ist?

  1. der Sohn kann zum Einwohnermeldeamt und seinen Zweitwohnsitz abmelden.
  2. schon möglich, sonst hätte er es wahrscheinlich nicht gemacht. Der Kinderfreibetrag führt nur zu einer verminderten Höhe des Solidaritätszuschlages.
Lexikonwissen 
Fragesteller
 10.11.2011, 13:24

Vielen Dank für deine Antwort.

zu 1. Muss mein Sohn dann dahin fahren oder kann er es von seinem "Hauptwohnsitz" aus abmelden? Schließlich muss er zur Schule gehen und hat keine Zeit in der Woche 600 bzw. mir Rückweg 1200km durch Deutschland zu fahren. Außerdem kostet das viel Geld dahin zu fahren. Warum muss er sich abmelden, wenn er sich gar nicht angemeldet hat? Ich finde das so unverschämt.

jamaga1  10.11.2011, 13:44
@Lexikonwissen

Das kann er auch bei seinem Einwohnermeldeamt machen. Das er sich abmelden muss hat sein Vater verbockt. Er hat den damals Minderjährigen angemeldet.