Zweitname hinzufügen mit Selbstbestimmungsgesetz?

1 Antwort

Die verbreitete Rechtsauffassung ist, dass das möglich ist, wenn du als Geschlechtseintrag divers wählst oder den Geschlechtseintrag streichen lässt. Nach einigem hin und her, wird diese Auffassung auch vom Innenminsterium geteilt.

Allerdings kann ein Standesbeamter stets eigenständig entscheiden, die Annahme der Erklärung abzulehnen, wenn er der Auffassung ist, dass diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dann muss das notfalls gerichtlich geklärt werden. Das ist nun nichts Spezfisches für deinen Fall, sondern stets möglich, wenn der Standesbeamte zu der Überzeugung kommt, dass das so nicht geht.

Zum Schluss noch der Hinweis: bedenke, dass eine spätere Änderung der Vornamen nicht mehr so einfach möglich ist, seidem du wechselst zu einem Geschlechtseintrag, den du noch nicht geführt hast. Von daher: keine Kompromisse eingehen, die zur aktuellen Situation passen, sondern so entscheiden, dass du dich langfristig damit wohl fühlst.


KarlKlammer  28.02.2025, 08:09

Der Arbeitgeber wird übrigens über die neue Rentenversicherungsnummer informiert werden müssen. Die ändert sich, wenn eine Person vom Geschlechtseintrag Männlich auf einen anderen wechselt.