Zweitname hinzufügen mit Selbstbestimmungsgesetz?
Ich hab mal eine komplizierte Frage zum Selbstbestimmungsgesetz, hoffentlich weiß hier jemand mehr dazu:
Ich bin transgender (nichtbinär) und möchte meinen Vornamen ändern. Besonders bei der jetzigen politischen Lage hab ich nämlich auch Angst, dass das Selbstbestimmungsgesetz plötzlich wieder abgeschafft werden könnte. Allerdings bin ich noch nicht öffentlich geoutet und will auf keinen Fall, dass das in meinem Ausbildungsbetrieb irgendjemand mitkriegt. Das wird bei einer kompletten Vornamensänderung natürlich extrem schwierig (wegen Buchhaltung, Versicherungen, etc.) Daher war jetzt meine Idee, meinen derzeitigen Vornamen zu behalten und meinen neuen Namen als Zweitnamen eintragen zu lassen. Somit hätte ich einmal einen männlichen und einmal einen weiblichen Namen. Außerdem wären beide Namen so gleichwertig und ich könnte privat immer den Zweitnamen verwenden. Die Frage ist nur ob das mithilfe des Selbstbestimmungsgesetzes so möglich wäre, oder ob damit nur ein kompletter Namenswechsel machbar ist und ich den Zweitnamen anders beantragen müsste.
Würde mich über jede Hilfe freuen!
1 Antwort
Die verbreitete Rechtsauffassung ist, dass das möglich ist, wenn du als Geschlechtseintrag divers wählst oder den Geschlechtseintrag streichen lässt. Nach einigem hin und her, wird diese Auffassung auch vom Innenminsterium geteilt.
Allerdings kann ein Standesbeamter stets eigenständig entscheiden, die Annahme der Erklärung abzulehnen, wenn er der Auffassung ist, dass diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dann muss das notfalls gerichtlich geklärt werden. Das ist nun nichts Spezfisches für deinen Fall, sondern stets möglich, wenn der Standesbeamte zu der Überzeugung kommt, dass das so nicht geht.
Zum Schluss noch der Hinweis: bedenke, dass eine spätere Änderung der Vornamen nicht mehr so einfach möglich ist, seidem du wechselst zu einem Geschlechtseintrag, den du noch nicht geführt hast. Von daher: keine Kompromisse eingehen, die zur aktuellen Situation passen, sondern so entscheiden, dass du dich langfristig damit wohl fühlst.
Der Arbeitgeber wird übrigens über die neue Rentenversicherungsnummer informiert werden müssen. Die ändert sich, wenn eine Person vom Geschlechtseintrag Männlich auf einen anderen wechselt.