Darf man sein neuen Namen bei zb Bestellung angeben (transgender)?
Mich würde interessieren
Wenn ein Mensch trans ist und Hormone nimmt und sich geoutet hat aber noch keine Vornamensänderung hinter sich hat darf die Person dann statt mit zb Andreas Müller (Name laut Perso ) mit Andrea Müller bei onlineshops bestellen wenn dies nicht mit Betrügerischer Absicht geschieht und die Ware auch im vorne rein bezahlt wird
Oder andere tägliche Situationen außer amtliches
Es gibt ja auch zb den Ergänzungsausweis von dgti
Vielen Dank für eure antworten ☺️🙏
7 Antworten
Kannste machen wird dich keiner verklagen alles rechtlich offizielle sollte mit dem deadname sein.
Man schließt beim Kauf einen Kaufvertrag ab ... sollte man im Hinterkopf behalten.
Desweiteren wenn man das Paket nicht annehmen kann, weil sich der Paketbote denkt ich spar mir Zeit und klingel nicht, dann viel Spaß beim abholen... im Perso wird ein anderer Name stehen als auf dem Paket, somit wird man es nicht bekommen.
Der (DGTI) Ergänzungsausweis wurde in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium entwickelt und wird von den Melde- und Ordnungsbehörden in Deutschland anerkannt. Er wird von Bildungseinrichtungen, der Polizei, Banken, Versicherungen und für Verträge aller Art uvm. anerkannt.
Danke, wenigstens jemand, der auf eine Frage antwortet statt sie bewusst zu umgehen. Dann sollte es in Ordnung sein, wenn dieser vom Staat anerkannt ist.
Das ist auch recht niedrigschwellig auf der Website der DGTI nachzulesen, bevor man diesen als pseudo Ausweis betitelt
Pseudo ausweist verweist lediglich erst einmal auf etwas das nach einem Ausweis aussieht aber keiner ist. Wenn es bei Vorlage des originalen Ausweises dann in Ordnung ist, dann ist doch alles gut.
„Pseudo“ beschreibt laut Duden etwas, das „nicht echt, nur nachgemacht, nachgeahmt“ ist. Der DGTI Ergänzungsausweis erfüllt nichts dieser drei Beschreibungen, da es sich um ein anerkanntes Ausweispapier handelt
Also das was es quasi ist. Es ist ja nur eine Ergänzung und kein vollwertiger Ausweis. Es wird anerkannt und von den Behörden toleriert aber es ist kein echter Ausweis, da die Person sicherlich einen echten Ausweis braucht um die Ergänzung beantragen zu können.
Er gibt jedoch auch nicht vor, dem (was du hier vermutlich mit „echten Ausweis“ meinst) Personalausweis gleich zu sein. Die DGTI formuliert ganz eindeutig, dass es sich um ein ergänzendes Ausweispapier handelt das zusammen mit dem Personalausweis gültig ist. Es ist daher kein Pseudo, da er nicht etwas darstellen möchte, was er nicht ist.
Ich nannte es pseudo Ausweis, da es wohl die Funktion des Ausweises erfüllen soll und fragte deswegen ob dieser offiziell ist. Daraufhin kam folgendes: "Wird man sehr wohl, spätestens wenn man den dgti Ausweis vorlegt." So nun hat der User diesen als Ausweis deklariert.
Ich habe doch geschrieben das es in ordnung ist, wenn es als offizielle Ergänzung zugelassen ist. Was genau wollen Sie jetzt noch erreichen? Ich bedanke mich für die ausführliche Information zu diesem ergänzenden Dokument.
Auf den Verweis, dass die Bezeichnung „pseudo“ in diesem Kontext aufgrund seiner Bedeutung nicht passt, kam ja nun erneut der Kommentar
Also das was es quasi ist.
weshalb ich es durchaus weiterhin für angebracht hielt, zu verdeutlichen, dass das leider nicht so ganz passt.
Klar, warum solltest du das nicht dürfen? Ich habe auch meine Zeugnisse vor der PÄ bereits auf den richtigen Namen bekommen (ist allerdings Kulanzsache von der Schule).
Ich denke nicht dass es ein Problem sein sollte denn wenn du etwas bestellst zeigst du ja nicht deinen Ausweis. Und wenn du eine normale Bestellung machst ohne betrügerische Absichten kräht eh kein Hahn danach.
Anders wäre es dann vielleicht schon bei einer Ratenzahlung wo man ja dann den Ausweis vorlegen muss.
Ja darfst du. Da es nicht mit kriminellem Hintergrund gemacht wird. Zusätzlich kann man sich ein Ergänzungsausweis machen, kostet ca 20€ und ist sofort gültig
Doch wird man weil man dir Situation ganz einfach erklären kann. Zudem kann man den dgti Ergänzungsausweis vorlegen wenn man einen hat, dann ist der Fall sofort erledigt.