Zwangsvollstreckung in die Wohngruppe?

2 Antworten

Du meinst eine Unterbringung? Da kannst du nichts gegen machen. Entweder wurde den Eltern das Sorgerecht, bzw zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, oder sie haben der Unterbringung zugestimmt.

Vom Abhauen würde ich definitiv abraten - da kann es dazu kommen, dass du in einer anderen Wohngruppe am Arsch der Welt untergebracht wirst, bei der 10km in alle Himmelsrichtungen nur Feld ist (Symbolisch gesprochen) sollte das jemand vorschlagen.

Die Unterbringung wird ihre Gründe haben und ist in der Regel sowieso nicht dauerhaft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Vorschlag in eine Wohngruppe zu kommen, hat einen wichtigen Hintergrund. Zum Spaß macht das keiner. Wenn man das nicht will, fehlen in den meisten Fällen sinnvolle Alternativen. Auf der Straße zu leben ist auch nicht dufte.

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