Zusammenhand Föderalismus und Gewaltenteilung?

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Unter Gewaltenteilung versteht man normalerweise die Aufteilung der Staatsgewalt in drei unabhängige Bereiche: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Aber auch der Föderalismus ist eine art von Gewaltenteilung da er die Macht zwischen verschiedenen Ebenen des Staates (Bund und Länder) aufteilt. Außerdem wirkt der Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes mit und stellt so eine Verbindung zwischen Föderalismus und der gesetzgebenden Gewalt her.