Reicht die Gewaltenteilung zur Machtkontrolle in Deutschland aus?
Ich muss die Leitfrage meines Referates, ob die Gewaltenteilung in Deutschland zur Machtkontrolle ausreichend ist, ausführlich beantworten. Jedoch bin ich mir noch total unsicher ob die Gewaltenteilung nun ausreicht oder nicht..?
6 Antworten
Die Frage ist nicht, ob die Gewaltenteilung pauschal ausreicht, sondern für welche Ziele und Erwartungen sie ausreichend ist. Wenn man Demokratien im Vergleich anschaut, dann funktioniert die Demokratie in allen Ländern höchst unterschiedlich und es gibt zahlreiche "Stellschrauben", wie Demokratie geschützt werden kann. Besonders heikel (weil oft wenig beachtet) sind die "weichen" Faktoren; also das, was die drei Gewalten, die Institutionen, selbst nicht direkt verändert.
Um einige wenige Beispiele aufzuzählen (zufälliges Brainstorming): Kontrolle und Reglementierung von Parteispenden und Parteienfinanzierungen, Möglichkeiten und Ausstattung von Staatsanwaltschaften z.B. zur Korruptionsaufdeckung und -bekämpfung, Gesetze zur Transparenz (damit Misstände überhaupt erst aufgedeckt werden können), Finanzierung und Kontrolle von Medien, die Hürden von Volksabstimmungen....
Es gäbe noch viel in diesem Umfeld, das sich unterschiedlich auf die Demokratie auswirkt und immer stellt sich die Frage, was genau damit bewirkt wird und welche Erwartungen damit erfüllt werden.
Deshalb muss man zuerst definieren, welche Anforderungen an die Demokratie gestellt werden, dann muss man analysieren, wo es "klappt" und wo es "hakt", und bei letzterem muss man dann schauen, welche Möglichkeiten es zur Verbesserung gibt.
Das "Resümee", also ob die Gewaltenteilung in ihrer Ausgestaltung dann tatsächlich "reicht", wird man aber schwer nach "harten" Fakten beurteilen können, sondern bleibt immer ein höchst individuelles Urteil des Verfassers.
Man braucht auch Personen, die sich daran halten.
Ja sie reicht aus den zb wen Politiker Gesetze Schafen die nicht mit dem Grundgesetz im Einklang sind kann das bundesverassungsgericht diese aufheben!Oder auch anders in deren Entscheidung hineinfahren wen sie sich rechte nehmen die sie zb nicht haben!
ja, aber warum hat das dann zur zeit des nationalsozialismus` nicht gereicht?
Weil es die Form der Demokratie, wie sie heute In Deutschland existiert, damals so noch nicht gab.
Deine Frage ist viel zu abstrakt gestellt, daher unrealistisch. Du siehst nur die 3 Gewalten, ohne dir Gedanken zu machen, Wer sie bestzt und mit welchen Zielen. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob Linke im Parlament die Mehrheit haben oder z.B. die CDU usw.
Welche Teile möchtest du außer den bereits Vorhandenen noch hinzufügen?
Vorschläge sind gefragt.
wie meinst du welche teile? bräuchte eigentlich nur diese frage beantwortet
Erlaube mir Gegenfragen.Das trägt zur Beantwortung und zum Verständnis (vielleicht) bei.Eine nicht ausreichende Gewaltenteilung könnte 2 Dinge bedeuten:Nicht ausreichend bedeutet entweder mehr,mehr kompetent oder mehr Kompetenzen oder neue Institutionen,die Einfluß auf die Gewaltenteilung haben.Illosorisch-aber denkbar.Und ja-die Gewaltenteilung in Legislative,Exektuive und Jurikative ist vollkommen ausreichend für eine Machtkontrolle.Dem ist nichts zuzufügen-ich wüßte auch nicht was?Vorrausetzung ist natürlich,daß diese 3 Teile unabhängig voneinander sind.Vielleicht ein "Knackpunkt"?
Umkehrschluß:Gewaltenteilung ist personenbedingt.Anders kann ich deine Interpretation nicht verstehen.Und das wäre fatal.