Zum Jobcenter nach Trennung...
Hallo Liebe Community,
ich habe ne frage, mein freund und ich haben uns getrennt. und er ist ausgezogen. wir haben ne gemeinsame Tochter die weiter bei mir ist. Da ich aber erst im Sommer wieder arbeiten gehen kann, weil meine Tochter ab da zur tagesmutter geht. Muss ich wohl zum Jobcenter gehen, aber wie läuft das jetzt so ab beim jobcenter. Mein (ex-) freund und ich hatten von oktober bis 31. januar diesen jahres als BG alg2 aufstockend erhalten. muss ich jetzt nen neu antrag stellen?? Kann mir einer sagen wie das jetzt genau abläuft nach ner trennung?? Danke schonmal im vorraus für die antworten.
5 Antworten
Du schickst an das Jobcenter eine einfach Mitteilung, dass er ausgezogen ist; ein Neuantrag ist nicht notwendig; Leistungen werden für dich und Tochter neu berechnet; Miete wird voll übernommen werden müssen.
JC wird Freund auffordern, Einkommen offenzulegen, damit Unterhaltsansprüche festgestellt werden können; eine private Einigung reicht nicht; daher solltest du den Unterhalt titulieren lassen (geht übers Jugendamt). Möglicherweise braucht er bei seinem Einkommen keine 150 EUR zahlen ....
Siehe VirtualSelfs Antwort. -
Also mein ex und ich haben uns auf 150 euro unterhalt für die kleine geeinigt da er auch gerade mal 1000 euro verdient.
Was Ihr "privat" abmacht, ist uninteressant , sobald staatliche Hilfeleistungen im Spiel sind. Das Kind hat ihm gegenüber einen gesetzlichen Anspruch auf angemessenen Unterhalt (und du ggf. auf Betreuungsunterhalt). Ansprüche auf Unterhalt (und auch auf Unterhaltsvorschuss) sind vorrangig vor ALG2/ Sozialgeld und sind geltend zu machen. Machst du das nicht von dir aus, kann das Jobcenter selber aktiv werden. http://hartz.info/index.php?topic=4908.0 Beim Jugendamt kann (kostenlos) festgesetzt werden, in welchem Umfang er unterhaltspflichtig und zahlungsfähig ist.
http://www.kanzlei-nake.de/2012/05/gesteigerte-erwerbsobliegenheit-gegenuber-minderjahrigen-kindern/
Ich würde persönlich zum JobCenter gehen, um die Änderung in der BG zu melden (dann erfährst du auch gleich, ob du einen neuen Antrag stellen musst - vielleicht, wenn er als Haushaltvorstand eingetragen war - zumindest musst du eine Änderungsmeldung unterschreiben). Ansonsten s. Antwort von Virtual Self.
Da ihr keine BG mehr seid, solltest du einen neuen Antrag stellen und zwar diesen Monat noch, dann gilt er rückwirkend zum 1. 2.2013.
Wieviel verdient dein Ex denn, wird er Unterhalt für die Tochter zahlen müssen , ansonsten müsstest du für das Kind noch Unterhaltsvorschussgeld beim Jugendamt beantragen.
Je nach Höhe der Miete könntest du für das Kind dann Wohngeld statt alg2 beantragen.
365:2= 182,50€ ( Mietsanteil des Kindes)
229€ Regelleistung für Kind unter 6 ( hier wäre jetzt das Alter des Kindes wichtig)
229€ +182,50€ = 411,50
411, 50 :100 = 4,115 mal 80= 329, 20€ ( 80 % von Mite und Regelsatz)
184€ ( Kindergeld) + 150€ (Unterhalt ) = 334 ,00€ ( Einkommen des Kindes)
Allerdings regelst du das mit dem Unterhalt am besten vertraglich mit deinem Ex.
Hier wäre es also möglich für das Kind Wohngeld zu beantragen. Hier kannst du das genau nachlesen: http://www.elo-forum.org/25/25871-kindesunterhalt-kindergeld-ausreichend-eigenes-einkommen-wohngeldanspruch.html
Für dich selber wirst du wohl ALG2 beantragen müssen, oder hast du ein eigenes Einkommen, wenn ja wie hoch?
ich kenne diese Seite hier, hab da auch verschiedenes angefragt und außerordentliche gute Antworten erhalten, ich kann dir auch nur raten, dich dort erst schlau zu machen, und dann zum Jobcenter zu gehen. www.tacheles-sozialhilfe.de Frage im Forum posten. Alles Gute!
Also mein ex und ich haben uns auf 150 euro unterhalt für die kleine geeinigt da er auch gerade mal 1000 euro verdient. und die miete beträgt 365 euro. ich wollte ja fragen wie genau es abläuft wegen der trennung was für unterlagen sie brauchen da wir ja gemeinsam im mietvertrag stehen. wir haben uns auch getrennt weils immoment das beste ist aber nicht wissen obs jetzt für immer ist. ich bin total überfordert jetzt gerade und weiss nicht was ich machen soll.