zu viel Urlaub genommen, muss ich den mit Überstunden „nacharbeiten“?

5 Antworten

Nach Ablauf des ersten Halbjahres steht dir gesetzlich der volle Jahresurlaub zu. Allerdings musst du dir bei einem Wechsel darüber eine Bescheinigung ausgestellt werden, die bewirkt, dass du bei deinem neuen Arbeitgeber keinen Urlaubsanspruch mehr für das laufende Jahr hast. Außer dieser gewährt dir mehr Jahresurlaub als du vorher hattest, dann stünde dir dort noch die Differenz  - anteilig - zu.

Da Du in der zweiten Jahreshälfte aus dem Betrieb ausscheidest hast Du lt. Bundesurlaubsgesetz § 4 den vollen Urlaubsanspruch erworben. Das bedeutet dass Dir Dein Arbeitgeber sowieso den vollen Urlaub bezahlen muss. Das betrifft den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche oder 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Falls vertraglich, tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung nicht vereinbart ist, dass der zum gesetzlichen zusätzlich gewährte Urlaub anteilig gewährt wird, hast Du auch auf diese restlichen Tage einen gesetzlichen Anspruch.

Der § 5 des Bundesurlaubsgesetzes besagt außerdem im Absatz 3 dass bereits gewährter Urlaub auch dann nicht zurückgefordert werden kann, wenn er den Anspruch des Arbeitnehmers übersteigt.

Deine Überstunden darf Dein Arbeitgeber also nicht mit Urlaub verrechnen. Er muss sie Dir als Freizeit geben oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen.

Ich denke mal das dir der Urlaub von den bisherigen Überstunden abgezogen wird !

nein! zuviel gewährter urlaub darf nicht "zurückgefordert" oder mit mehrarbeitsansprüchen verrechnet werden. falls du ab 1.11. einen neuen job antrittst, kann aber dein neuer arbeitgeber eine urlaubsbescheinigung des altgen verlangen und dir dann diese zuviel gewährten tage auf die beiden anteiligen monats-anspräche für dieses jahr anrechnen. weiter aber nicht.

Entweder mußt du die Stunden nacharbeiten oder du bekommst es vom Lohn abgezogen.Das entscheidet aber der Chef.

johnnymcmuff  18.10.2012, 21:13

Falsche Antwort, das entscheidet die Rechtslage an die sich der Chef halten muss.