Zigarettenrauch in Nachbarwohnung

9 Antworten

Rauchen ist in der Mietwohnung erlaubt. Fühlt sich ein Nachbar durch das Rauchen gestört, kann er weder die Miete mindern noch vom Vermieter ein Verbot verlangen.

Er kann auch nicht über den Vermieter darauf hinwirken, dass dieser dem Raucher bestimmte Lüftungszeiten vorschreibt. Das hat das Landgericht Berlin in einem Fall entschieden, auf den der Deutsche Mieterbund (DMB) hinweist (Az.: 63 S 470/08).

Dem braucht nichts mehr hinzugefügt werden!

EvaDu 
Fragesteller
 21.10.2012, 12:30

also ich denke dass iach auch ein Recht darauf habe in der geschlossenden Wohnung auf Rauchfreiheit...sorry...

guterwolf  21.10.2012, 12:33
@EvaDu

nein, das Recht hast du leider nicht. Es sei denn, du wohnst in einem "Nichtraucherhaus", wo der Vermieter drauf achtet, dass keine Raucher einziehen, was auch schon wieder rechtlich nicht einwandfrei ist.

EvaDu 
Fragesteller
 21.10.2012, 12:37
@guterwolf

Da kannst Dich aber drauf verlassen dass ich darauf achte wenn wieder jemand neues einzieht...Es gibt ja auch Haustierverbot...wieso nicht auch Rauchverbot. Was wäre denn wenn die jetzt Marihuana raucht, sollen meine Kidner das vielleicht auch mit rauchen?

guterwolf  21.10.2012, 12:39
@EvaDu

du kannst deinem Vermieter nicht vorschreiben wen er einziehen lässt, mach dich doch nicht lächerlich.

EvaDu 
Fragesteller
 21.10.2012, 12:42
@guterwolf

wir haben ein sehr gutes persönliches Verhältnis zu unseren Vermietern (sind bei uns zB. auch bei Familienfesten mit eingeladen...) sind sozusagen befreundet. Das Problem wird für ihn unangenehm aber ich fürchte er wird nicht groß was daran ändern...aber für den fall das sie auszieht wird er sicherlich etwas tun können wieso sollte das lächerlich sein? Ihm ist doch auch was daran gelegen dass es eine nette Hausgemeinschaft ist meinst Du nicht?

guterwolf  21.10.2012, 12:46
@Eichbaum1963

Genau so ist es.

Bei uns wird auch geraucht, da ist der Rauch nur in dem Zimmer und in anderen Zimmern riecht es nicht, das bildest du dir ein.

johnnymcmuff  21.10.2012, 13:12
@EvaDu

Da kannst Dich aber drauf verlassen dass ich darauf achte wenn wieder jemand neues einzieht...Es gibt ja auch Haustierverbot...wieso nicht auch Rauchverbot.

Sie haben das nicht zu entscheiden, sondern der Vermieter.

Was wäre denn wenn die jetzt Marihuana raucht, sollen meine Kidner das vielleicht auch mit rauchen?

Das wäre was anderes.

Haustierverbot hat nichts mit Rauchen zu tun.

Das Rauchen gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und kann dem Nachbarn nicht regelemntiert oder gar verboten werden :-O

Insofern wäre ein Unterlassungsverlangen aussichtslos, eine Mietminderung mangels eines vom Vermieter nicht zu vertretenen und daher nicht abzustellendem Mangels rechtswidrig und berechtigt ihn zur Zahlungsklage und qualifizierten Abmahnung und Kündigung :-(

Auch habt ihr eine Wohnung in dem bekannten Zustand und erwartbarer Lüftungsschächte und Ritzen eines Altbaus angemietet, die der Vermieter nicht durch aufwändige Maßnahmen nach euren Vorstellungen baulich verändern muss :-(

Ihr habt mangels ausdrücklicher mietvertraglicher Zusicherung eben keinen Anspruch auf eine Nichtraucherwohnung :-O

Rücksichtnahme und Tolerenz sind auch keine Einbahnstrasse - die rauchende Mieterin wird sich sicher bei gleichhoher Mietzahlung nicht im Winter vor ihre Wohnung verbannen lassen lassen oder zum Nichtraucher, weil ihr bzgl. Passivrauchen eine harte Linie verfolgt.

Im Grunde habt ihr daher nur die Wahl der Toleranz oder eures Auszugs.

G imager761

Jorgfried  21.10.2012, 14:22

Ich habe viele Jahre in verschiedenen Altbauwohnungen gewohnt und sowas noch nie erlebt.

Rauch in der Wohnung eines Nichtrauchers ist keine Frage der Toleranz sondern unzumutbar.

EvaDu 
Fragesteller
 21.10.2012, 17:27
@Jorgfried

Danke Jorgfried

Es geht doch nicht darum, dass die Fragestellerin der anderen Mieterin das Rauchen verbieten will. Es geht darum, dass der Rauch nicht in ihre Wohnung gelangen soll bzw. darf. Dementsprechend muss/soll der Vermieter dafür sorgen, dass das verhindert wird (Abdichten der Öffnungen).

Ich meine wir zahlen wirklich genug Miete und haben doch ein Recht auf eine rauchfreie Wohnung als Nichtraucher.

Der Raucher hat auch Rechte und wenn vertragsmäßig nicht vereinbart ist das in der Wohnung nicht geraucht werden darf, dann haben Sie Pech.

Welche "Rechte" haben wir?

Genau die gleichen wie die der Raucherin.

Kann man Mietminderung machen (um den Druck auf Vermieter zu erhöhen?)

Es besteht kein Recht auf Mietminderung aus diesem Grund. Eine ungerechtfertigte Mietminderung kann zur Kündigung führen!

oder nochmals mit der Nachbarin reden .

Gute Idee, ob es hilft ist eine andere Sache.

Ich möchte jedenfalls nicht passiv mitrauchen udn auch n icht mit den Kindern. Fühle mich sehr in meiner "intimsphäre" hier zu Hause gestört und brauche schnelle Änderung...Was würdet ihr tun?

Auch wenn Ihr es nicht hören wollt:

AUSZIEHEN.

Aber wie gesagt wir reden hier über Rauch in der Wohnung und nicht beim lüften wenn man die Tür auf ist...

Es gibt technische Geräte z.B. Luftreiniger, das würde ich noch als einzige Möglichkeit sehen.

MfG

Johnny

Eichbaum1963  21.10.2012, 15:48

Der Raucher hat auch Rechte und wenn vertragsmäßig nicht vereinbart ist das in der Wohnung nicht geraucht werden darf, dann haben Sie Pech.

Was in der Regel aber allenfalls als Individualabsprache möglich wäre. Direkt im Mietvertrag - vor allem Formularmietvertrag - wäre es schon eine ungültige Klausel. ;)

Wenn der Rauch aus der unteren Wohnung dermaßen nach oben zieht, dann muss die Bude aber schon sehr gut perforiert sein. Wenn da oben ein Eimer Wasser umfällt, gibts unten möglicherweise einen Monsunregenschauer. :P

johnnymcmuff  26.10.2012, 12:13
@Eichbaum1963

Was in der Regel aber allenfalls als Individualabsprache möglich wäre. Direkt im Mietvertrag - vor allem Formularmietvertrag - wäre es schon eine ungültige Klausel. ;)

Danke für den Hinweis, ich bin von einer Individualabsprache ausgegangen.

Ganz so, wie hier teilweise geantwortet wird, ist die Rechtslage nicht: "Zieht aufgrund von Baumängeln Zigarettengeruch direkt durch Wände oder Zimmerdecken in eine Nachbarwohnung, ist ein Wohnungsmangel gegeben, der zu einer Mietminderung von zehn Prozent berechtigt (LG Stuttgart, 27.05.1998, Az. 5 S 421/07, sowie AG Charlottenburg, 17.03.2008, Az. 211 C 3/07).

EvaDu 
Fragesteller
 21.10.2012, 19:39

Danke...

TETTET  22.10.2012, 11:19

Da es ein Altbau ist, wird das wohl mit Baumängeln nichts werden.

albatros  23.10.2012, 02:11
@TETTET

Das trifft evtl. für Schallschutz und Wärmedämmung zu. Bei dieser Frage aber nicht.

TETTET  23.10.2012, 07:39
@albatros

Für die Behauptung hast du doch sicher eine Quelle, oder?