Kann man dem Nachbarn das Rauchen im Freien verbieten?

29 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, leider gibt es das nicht - obwohl es längst bekannt ist, wie schädlich Tabakrauch auch im Freien ist. - Google dazu mit

rauchverbot im freien

klick Dich durch die Infos

und mit

dicke luft im biergarten

.

Es wird ja Eltern noch nicht mal verboten, ihre Kinder im häuslichen Bereich und im Auto einzuqualmen / totzuqualmen, obwohl hinlänglich bekannt ist, wie sehr Tabakrauch Kinder schädigt. - Google dazu z.B. mit

rauchen 60 prozent SIDS

.

Entweder sind ranghohe Politiker zu dusselig, Artikel 13 GG vollständig bis zum Abs. 7 zu lesen, oder zu faul - auf jeden Fall hören sie offenbar nach dem Abs. 1 auf zu lesen. Denn auf diesen Absatz berufen sie sich immer wieder, wenn’*s um die häusliche Qualmerei geht. Dabei ist in diesem Zusammenhang der Abs. 7 ja erheblich aussagekräftiger und - genauso wie Abs. 1 - geltendes Recht! - Google dazu mit

GG 13

dann hast Du den ganzen Artikel.

Dass die deutschen (und auch die österreichischen) Politiker immer noch mit der Tabaklobby im Bett liegen und sich von ihr verwöhnen lassen, ist ja allgemein bekannt. Parteispenden, Finanzierung von Sommerfesten, Blauer Salon ... die Tabaklobby ist spendabel, darf sie doch wegen ihrer Großzügigkeit an Gesetzen mitschmieden, die teilweise eins zu eins von den gesetzgebenden Politikern übernommen werden. (entsprechender Skandal wurde ja bekannt)..

Wenn wir dabei bedenken, dass 2/3 bis 3/4 der Bundesbürger Nichtraucher sind, von deren Steuergeldern sie einen großen Teil ihrer Transferleistungen beziehen - sprich Magersucht-Diät, - die sich die verzweifelt darbenden Politiker nun um fast 600 Euronener höhen müssen, ist das alles eine Schande. .

Bei dem heutigen Kenntnisstand um die Schädlichkeit des Tabakrauchs müssten längst Gesetze zum umfassenden und absoluten Nichtraucherschutz - immer und überall - erlassen worden sein.

.

Dass von Mietern, die nichts anderes wollen, als in ihren eigenen "vier Wänden" und auf ihrem Balkon tabakrauchfreie Atemluft einatmen zu können, höhnisch verlangt wird, sie sollten doch umziehen, ist realitätsfern. .

Ich frage mich auch, wie frei in ihren Entscheidungen sind denn die Richter? Denn dass Raucher in ihrem häuslichen Bereich zum Qualmen Freibriefe kriegen, sogar wenn nebenan nichtrauchende Herzkranke, Schwangere oder gar Neugeborene wohnen, ist bar jeder Vernunft.

.

Lies diesen Leitfaden für Mieter und Eigentümer

http://www.nichtraucherschutz.de/nichtraucher-schutz/nichtraucherschutz/nichtraucherschutzinder_wohnung.html

Die einzige Möglichkeit, die Du hast, ist flüchten - oder Dich auf feste Zeiten mit dem Qualmer-Nachbarn zu einigen.- sofern er dazu bereit ist. Weil aber das gesetzlich und juristisch abgesegnete Unrecht auf seiner Seite ist, kann es durchaus sein, dass er genauso reagiert wie hier die Qualmer und nicht kompromissbereit ist.

.

Du bist mit Deiner elendigen Lage nicht allein. Google mit

rauchen nachbarn balkon

Viele Leidensgenossen ersehnen sich schon lange Schutzgesetze auch in Privatwohnungen und auf ihren Balkonen, damit auch sie die frische Luft genießen können.

.

Auch wenn ich Dir nicht wirklich helfen konnte (fürchte ich), hast Du jedenfalls eine anderslautende Antwort erhalten als das rücksichtslose Suchtgeschrei, das Du hier haufenweise liest.

.

Semmel76  01.08.2011, 16:21

Entschuldigen Sie meine Einmischung - aber Ihr Ansinnen, den Nichtraucherschutz über den Art. 13 Abs. 7 GG auf den höchstpersönlichen Lebensbereich auszuweiten, ist als ungeeignet anzusehen. Ihre Exegese des mittels der zitierten Vorschrift bestimmten Schutzzweckes entbehrt mithin jeder Grundlage.

Generell möchte zur Ihrem Seitenhieb hinsichtlich hierzu einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen im Mietrecht anmerken, dass diese auf dem Grundsatz eines einvernehmlichen Zusammenlebens basieren und dabei vorrangig dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Rechnung tragen. Ausweislich Ihres weitestgehend tendenziösen und - mit Verlaub - teils auch unsachlichen Vortrags darf ich bezweifeln, dass Sie mit den Grundlagen der Rechtsprechung ausreichend vertraut sind.

Auch ist unter den Antworten nicht nur ausschließlich "Suchtgeschrei" zu erkennen. Bisweilen passender erscheint mir in vorliegendem Fall der Spruch: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn´s dem Nachbarn nicht gefällt."

Rücksichtnahme und Toleranz sollte meines Erachtens aber auf beiden Seiten vorherrschen. Ein mit irrig angeführten Rechtsvorschriften überdeckter und ggf. sogar beklagter Mieter wird auf etwaig künftige Verfehlungen des klagenden Mieters entsprechend reagieren. Neben dem Rauchen bietet nämlich vor allem auch das Toben von Kindern und Kindergeschrei häufig Zündstoff im Bereich von Belästigungen.

Es kommt in der Praxis tatsächlich häufig vor, dass die Fronten im Prozess dann zwar zunächst verhärtet sind, Im Zuge eines anstehenden Vergleichs aber gleichermaßen die klagenden Parteien im Nachhinhein einräumen, dass man sich im Sinne des Haus- und Rechtsfriedens besser außergerichtlich geeinigt hätte und aufeinander zugegangen wäre, statt den kostenintensiven Klageweg zu beschreiten und zudem noch das Risiko zu tragen, kostenpflichtig zu unterliegen.

Ein klärendes aber zugleich freundliches Gespräch hat schon manche Situation entschärft und gleichzeitig eine für beide Seiten zuträgliche Lösung ohne Rechtsstreit zum Ergebnis gehabt.

Nein, ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch (wie er sich theoretisch aus analoger Anwendung des § 1004 Abs. 1 BGB ergeben könnte) besteht hier tatsächlich nicht.

Dieses praktische Ergebnis ist nicht nur in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung der Fachliteratur dokumentiert, sondern auch in den hier veröffentlichten Antworten auf deine Frage. Diesen GF-Thread habe ich als examinierter Jurist, aktiver TV-Drehbuchautor und passionierter Nichtraucher mit größtem Interesse und Vergnügen gelesen.

Eindrucksvoll spiegelt dieser Thread wieder, mit welcher teils geradezu militant anmutenden Vehemenz Nichtraucher (zu denen ich ja selbst gehöre) selbst dann noch auf geltendes Recht pochen wollen, wenn es tatsächlich schon längst nicht mehr auf ihrer Seite steht.

Interessant war in diesem Zusammenhang auch, dass jeder Versuch beteiligter Antwortgeber, auf ein versöhnliches Gentleman-agreement zwischen Raucher und Nichtrauchern hinwirken zu wollen, in diesem Thread verbal "niedergeknüppelt" wurde.

Ich schöpfe daraus wertvolle, kreative Anregungen für den Auftrag, den mir gerade eine Berliner TV-Produktionsfirma erteilt hat. Es geht um das Genre "Komödie" und um die Thematik "Militante Nichtraucher".

Die hier gestellte Ausgangsfrage und alle damit verbundenen Antworten machen es mir leicht, einen realisierbaren Plot und ein witziges Treatment zu erarbeiten.

Herzlichen Dank!

Semmel76  31.08.2011, 12:19

Ihr toller und hier aus gegebenem Anlaß definitiv angebrachter Beitrag hätte binnen kürzester Zeit mindestens 100 DH verdient. Warum? Zu 100% auf den Punkt gebracht.

An dieser Stelle von meiner Seite herzlichen Dank dafür.

FlorianBerger  31.08.2011, 13:14
@Semmel76

Sehr gern & mit größtem Vergnügen geschehen :-)

Umgekehrt habe ich Ihnen zu danken für die in diesem Thread deutlich erkennbare, kluge Stimme der Versöhnlichkeit, die in meinem TV-Drehbuch ihren eigenen Protagonisten (nämlich die rauchende "Hauptperson A") zum Leben erwachen wird. An wen ich bei der Charakterisierung der "Hauptperson B" (militanter Nichtraucher, der mit "A" unter einem Dach lebt) denken werde, erschließt sich bei der Lektüre der Ausgangsfrage und einzelner Antwortgeber gleichsam von selbst ;-)

Anders als in diesem Thread wird in meinem TV-Drehbuch am Ende das von Ihnen propagierte Prinzip der Versöhnlichkeit obsiegen - und hoffentlich vielen Menschen zu der Einsicht verhelfen, die im vorliegenden Thread erkennbar manchen Antwortgebern und Kommentatoren fehlt: dass ein freundliches Wort zur richtigen Zeit ungleich hilfreicher ist als das notorische Beharren auf Rechtspositionen, aus dem am Ende nur Verlierer hervorgehen.

Mittlerweile herscht überall Rauchverbot,in Gaststätten,Lokalen ,allen Öffendlichen Einrichtungen und Gebäuden.Da wäre es wirklich Diskriminierent ,wenn das Rauchen auch noch im freien verboten würde.Raucher sind trotzdem auch Menschen und viele wären froh ,wenn sie dieses Laster nicht hätten.Ein Raucher wird in letzter Zeit mehr verurteilt als ein Drogensüchtiger oder Alkoholiker,obwohl dieses auch nur eine Sucht ist und teilweise ungewollt reingeraten ist .Rede mit deinen Nachbarn ,er ist bestimmt bereit ,sich etwas weiter weg zu setzen ,damit der Qualm eine andere Richtung nimmt .Ich bin bereit für Kommentare.

Semmel76  31.07.2011, 20:04

Auf eine treffende und mitunter auch hilfreiche Antwort (der Tipp, das Fespräch mit dem Nachbarn zu suchen) kann es keine bösen Kommentare geben. :-)

Semmel76  31.07.2011, 20:09
@Semmel76

Sorry, es war natürlich das "Gespräch" gemeint.

Nein leider kann man das Laut Gesetz nicht. Du darfst sie Fragen ob sie dass nicht mehr tun Aber Rechtlich verbieten darfst du das nicht. Wenn andere unangenehme -gerüche auftreten darfst du die Miete Verkürzen.

MFG Clopsyn

wenn du dadurch beeinträchtigt wirst ja, aber sonst nicht

opague1  09.09.2011, 20:30

Rauchen ist eine starke Sucht

es ist mir nach 40 Jahren wegen Krankheit gelungen aufzuhören

Das hätte ich NICHT wegen einem quängelnden Nachbar

Oft " leiden " die garnicht . . Es ist die hilflose Wut der " erfolglosen Verbieter " ...weil der Andre fröhlich weiterraucht wo es dem Quängeler nicht paßt

AmericanSpirit  16.02.2013, 05:11
@opague1

Unsinn. Ich würde niemals mehr anfangen wollen zu rauchen und hab auch keine Böcke auf den Gestank in meiner Wohnung aus einem ganz einfachen Grund: ES STINKT! Man lüftet, weil man frische Luft haben will, nicht um die verpesteten Abgase seiner Nachbarn in die Wohnung zu kriegen. Und wenn du nur zwei Vielraucher unter dir hast, die im Sommer ihre Fenster dauerhaft geöffnet haben, hast du im Sommer Dauergestank in der Wohnung. Ja, ist nicht der Weltuntergang, aber schön ist es nicht.