ziehe zu meinem Bruder in die Wohnung ich bekomme Hartz 4,was muss ich beachten

5 Antworten

Hi,

du musst dein Vorhaben anmelden bzw. eine Genehmigung vom jetzigen Amt einholen. Am Besten gehst du dort vorbei, legst dein Attest vor und lässt dir das OK für den Umzug schriftlich bestätigen. Alles weitere erfährst du dann dort...evtl. Umzugskostenerstattung u.s.w.

Kann Dein Bruder Dir ein Zimmer untervermieten? Das wäre das einfachste. Dann macht Ihr einen Untermietvertrag, den Du dem Jobcenter vorlegst. (Untervermieten darf Dein Bruder nur mit Genehmigung des Vermieters.)

Formulare für einen Untermietvertrag findet Ihr im Internet. - Einfach googeln mit untermietvertrag.

Sprich mit dem jetzigen Jobcenter und schildere Deine Situation und dass Du aus diesem Grunde nach Lübeck zu Deinem Bruder ziehst.

Dort musst Du dann wieder neu Hartz IV beantragen, das Prozedere kennst Du ja schon.

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Bei weiterem Beratungsbedarf google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Beachte die Hinweise der Agentur für Arbeit zu SGB II § 9 Absatz 5:

"(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."

Und wenn du einen Zuschuss zu deinen Umzugskosten haben möchtest, musst du bei deinem jetzigen Jobcenter diese Kosten beantragen nach SGB II § 22 Absatz 6.

Gruß aus Berlin, Gerd

DerHans  26.06.2014, 10:57

Was ERWARTET wird, ist eine Sache. Geschwister sind in keiner Weise VERPFLICHTET.

Es bedarf nur einer eindeutigen Erklärung dem JobCenter gegenüber, dass KEINE Leistungen gewährt werden.

Mit deinem Bruder bildest du auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Er kann mit dir einen Untermietvertrag vereinbaren, dann bekommst du auch die Kosten der Unterkunft bis zu 45 qm Wohnfläche erstattet.

Er muss seinen Vermieter über die Untervermietung unterrichten, da sich die Nebenkosten verändern werden. Genehmigungspflichtig ist die Untervermietung nicht.