Zeugenschutzprogramm - wer hat Erfahrungen?
Egal ob ganz kleine Dinge oder bedeutende Sachen ... egal ob Zeuge oder Zeugenschützer ...
Was willst Du denn darüber wissen?
Viel kann/darf Dir niemand darüber erzählen…
Viel ist ja immer relativ. Ich würde gerne ein Gefühl dafür bekommen, was das für einen betroffenen Zeugen bedeutet ... also wie dessen Alltag dann läuft.
2 Antworten
Dauer. Ein Zeugenschutzprogramm läuft in der Regel nicht lebenslang. Kommt es zu einer Verurteilung des Angeklagten, ist die Gefährdung für den Zeugen und damit auch das Zeugenschutzprogramm grundsätzlich beendet.
Auf obenstehender Seite kannst Du Dich mal einlesen (wenn Du magst). Im Net findest Du einiges zu dieser Thematik (unter Zeugenschutzprogramm), was dort nicht zu finden ist, wird/darf Dir hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch niemand schreiben.

Da kann ich Dir nur beipflichten👍🏻🤝
Wäre es so einfach, wäre das Ganze nicht so aufwändig & kostenintensiv. Nur - diese Thematik öffentlich en detail zu erläutern wäre/ist m.E. mehr als fahrlässig & bedenklich. Deshalb habe ich es vorgezogen, eine 0815 Erklärung aus dem Net einzustellen;)
So ist es richtig.
Es ging mir nur um Gegenrede zur obigen Passage, dass nach einem Gerichtsurteil die Gefährdung beendet sei und dann das Programm endet.
"Kommt es zu einer Verurteilung des Angeklagten, ist die Gefährdung für den Zeugen und damit auch das Zeugenschutzprogramm grundsätzlich beendet."
Und wenn der Angeklagte nach einigen Jahren entlassen wird? Dann ist ja die Gefährdung evtl. wieder da?
Das kann nicht generell beantwortet werden, da die (Gefahren)Situation dann neu beurteilt werden müsste/muss. Auch hierbei ist die Gesetzeslage je nach Land (& evt Fall) unterschiedlich.
Allgemein muss noch erwähnt werden/sein, dass das Zeugenschutzprogrammm eine kosten-/zeit-/personalintensive Angelegenheit ist/sein kann, man stets von Fall zu Fall entscheidet, wie weit/intensiv agiert werden soll/muss.
Klingt sehr logisch, dass das viele Mitarbeiter braucht ... habe irgendwas im Hinterkopf, dass auch ein Umzug in ein anderes Land sein kann ... hm - wo habe ich das nur her?
Dies wird in vielen Ländern praktiziert, wenn es im eigenen Land zu gefährlich/heikel wird/zu werden droht.
Habe es wieder - 2 Kinofilme:
Haben Sie das von den Morgans gehört? – Wikipedia
Verblendung (2009) – Wikipedia (Harriet ist nach Australien geflüchtet)
Aber eben nur Filme ...
Bitte entschuldige, dass ich Deine FA ablehne, dies ist nicht persönlich gemeint, hat berufliche Gründe -SORRY.
Soll ich ehrlich sein? Hatte damit gerechnet ...
Meine nächste Reaktion ist sowas wie eine kleine Verabschiedung - erstmal und zu dem Thema ...
Hast Du nur bekommen, weil ich es echt so meine :-)) - Danke!
Kann man auf manche dieser Dinge selber kommen? Durch Lesen - wie Du rätst - und logisches Denken?
Da mir dieses Prozedere beruflich bekannt ist, ist eine Antwort schwierig…
Ich sags mal so: Wer in diesem Programm ist, muss alte Brücken unterbrechen/abbrechen, gewisse Bestimmungen einhalten (um seiner Sicherheit willen), etc. Es ist garantiert weder schön, noch einfach für die Betroffenen, eine psychische Belastung und die Angst ist stets ein Stück weit da..
Ich weiss nicht, ob Du damit etwas anfangen kannst, denn für Aussenstehende ist es (verständlicherweise & auch zum Glück) schwer nachvollziehbar, was in einem Menschen dann vorgehen mag..
Auch wenn ich neugierig bin: Verrate mir nichts, was ich nicht wissen sollte. Brücken abbrechen - Familie, Freunde, ... evtl. über Jahre nicht mehr treffen dürfen? Beruf - in seltenen Berufen/Positionen muss der evtl. gewechselt werden? Jahrzehntelange Ausbildung ist dann evtl. kaputt. Deutlich geringerer Lohn, daher sozialer Abstieg? Psychische Probleme nicht nur wegen Angst vor dem Täter, sondern auch weil der Zeuge im neuen Umfeld niemanden kennt und unauffällig leben soll?
Keine Sorge, ich schreibe garantiert nichts, was ich nicht sollte/darf, dafür ist mir mein Beruf viel zu wichtig, genauso wie mein Eid, den ich geleistet habe.
Deine Fragen beantworte ich mal ganz allgemein mit „all dies kann passieren/sein“.
Gute Antwort! Ich danke Dir. Und auch speziell dafür, dass Du hier eine Grenze setzt. Wichtig für Dich, wie Du schreibst. Aber ja auch für die Zeugen ...
Weder würde ich jemals gegen meinen Eid, noch unsere Berufsethik verstossen und ebensowenig würde ich jemals jemanden mit meinen Aussagen/meinem Verhalten gefährden.
In meinem Beruf ist kein Spielraum vorhanden, in dem ich gegen meine Schweigepflicht verstossen darf/kann, denn solches könnte Leben kosten/zerstören.
Sowas ist in Deutschland kaum nötig und bezieht sich , wenn überhaupt, maximal auf eine neue Identität.
da sprechen wir aber dann von einem Mafia Prozess mit 8 Mal lebenslänglich oder 15 Tonnen Kokain!
... Deine Antwort inhaltlich nicht zutreffend ist.
Sowohl das "kaum nötig" als auch das "wenn überhaupt, dann maximal..."
Zeugenschutz ist in Deutschland sehr wohl nötig und erstreckt sich, wenn er erforderlich ist, nicht nur auf einen Namenswechsel.
Es gibt das Gesetz: ja, aber welche Maßnahmen bei welchen Fällen?
In jedem individuellen Fall die passenden Maßnahmen. Das Gesetz gilt, wie jedes andere auch, allgemein und legt den Rechtsrahmen fest. In diesem Rahmen bewegen sich die Maßnahmen.
Für wirkliche Hochkaräter ist die Gefahr mit Prozessende noch lange nicht vorbei! Da ist Zeugenschutz lebenslang angesagt, nicht nur für den Zeugen selbst.