Zelt aufbauen im Wald?

8 Antworten

Es ist verboten wild zu zelten. Woran wird das festgemacht? An der Tatsache, dass Du dort ein Zelt aufbaust. 😉

Du hast aber noch ein anderes Problem:

http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19a.html

Du darfst also gar nicht irgendwo in der Natur ein Tarnzelt zur Tierbeobachtung / Fotografie aufstellen, ohne dass man Dir wegen Beunruhigung von Wild an den Karren fahren könnte.

Der einzige mir bekannte und sinnvoll erscheinende Weg: Hole Dir die Erlaubnis des Grundstückseigentümers (Waldbesitzers) sowie des zuständigen Jägers (den kann der Besitzer Dir nennen). Wenn die keine Probleme damit haben was Du machst, dann machen sie Dir auch keinen Ärger. Der Jäger kann Dir sogar noch die richtigen Stellen zeigen und Dir wertvolle Tipps geben. - Und, auch wichtig, ihr kommt Euch nicht versehentlich ins Gehege.

DreiGegengifts  17.01.2020, 12:25

Selten so einen Unsinn gelesen.

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DreiGegengifts  17.01.2020, 12:37
@Waldmensch70

Es ist verboten wild zu campieren. Tierbeobachtung ist kein Campieren.

Das hier beschriebene Vorhaben ist das Gegenteil von "Beunruhigung von Wild".

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Waldmensch70  17.01.2020, 12:46
@DreiGegengifts

Ich verstehe, worauf Du hinaus willst. Man tarnt sich ja gerade, damit man das Wild nicht beunruhigt, klar.

Aber hast Du den Paragrafen gelesen, den ich verlinkt habe?

Das Problem ist das "Aufsuchen zum Zwecke..."

Ich habe das Gesetz ja nicht gemacht (und muss es ja auch nicht gut heissen), aber es könnte halt zu Ärger führen. Deshalb: Besser den zuständigen Jäger fragen und das OK abholen, dann ist man auf der sicheren Seite.

(Ich als Jäger hätte da z.B. kein Problem mit, fände es im Gegenteil sogar interessant. Aber ich wäre auch froh, wenn ich weiss, dass da jemand getarnt im Gebüsch hockt. Es geht ja auch um Sicherheitsaspekte.)

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Aus einem Fotografen-Forum:

https://www.fotocommunity.de/forum/naturfotografie/tarnzelt-verboten---396086

Das Betretungsrecht ist bundesrahmenrechtlich wie folgt geregelt: betreffend die Flur in § 59 Bundesnaturschutzgesetz, betreffend Wälder in § 14 Bundeswaldgesetz und betreffend Wasser- bzw. Eisflächen im Wasserhaushaltsgesetz."

Solange es nur ein temporärer Aufbau ist, und in der Gegend keine gefährdeten Arten leben, das Gebiet weder eingezäunt noch mit entsprechenden Verbotsschildern versehen ist, darf es jeder betreten und auch ein Tarnzelt bauen. Verboten ist definitiv nur Camping.

Auch Futter ausstreuen zum Anlocken ist u.U. nicht erlaubt.

Sollte ein Jagdpächter was dagegen haben, ihm freundlich erklären, was man vorhat und ihm ggf. Bilder "seines Wildes" anbieten.

Hallo

als Wildlife Fotograf werden die Jobs geplant und mit denn Bauern, Förstern, Jägern, Pächtern oder Eigentümern abgesprochen. Wenn man dort mal persönlich bekannt ist und eine Unterweissung zur Location hat kann man dort auch Längerfristig oder Kurzfristig arbeiten. Es gibt dann auch noch oft Haftungs/Versicherungsfragen bzw die übliche Bürokratie bei Staatsforsten oder denn Fürstenbesitztümern. Die meisten deutschen Wildlifefotografen haben eh eine Jägerprüfung oder Jagdschein bzw sind Biologen

Hol dir ein Zelt ohne Boden. Das gilt dann nämlich nicht als Zelt, sondern als Wetterschutz.

Hei, Waldmensch70, das nächstgelegene zuständige Forstamt steht im Telefonbuch. Fragen kostet nichts, artig fragen ist die halbe Miete. Viel Erfolg! Grüße!

Waldmensch70  17.01.2020, 12:42

Danke! Aber ich war nicht der Fragesteller. 😉

Nebenbei: Das Forstamt wäre (als Grundeigentümer) nur dann zuständig, wenn es sich um einen Staats- oder Landesforst handelt in dem der Fotograf seine Fotos machen möchte.

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