Lagern im Landschaftsschutzgebiet - erlaubt oder verboten?
Das Zelten, so kann man als Faustregel sagen, ist überall außer auf dafür vorgesehene Plätze, verboten. Wie ist es denn bei Landschaftsschutzgebieten (speziell Niedersachsen) wenn es um das Übernachten im Wald auf einer Hängematte und einem Tarp geht? Ist das Nächtigen in Wald (Landschaftsschutzgebiet) grundsätzlich erlaubt, wenn dies nicht in einem Zelt erfolgt?
Bin für jede fundierte Antwort dankbar.
3 Antworten
Genau, das regelt die jeweilige Schutzgebieteverordnung. Und in fast allen dieser Verordnungen steht, dass Lagern (= biwakieren) ohne Genehmigung verboten ist. Campieren (= Zelten) ist in jedem Falle in Landschaftsschutzgebieten sowieso verboten.
Da fast alle schönen Landschaften in Deutschland mindestens Landschaftsschutzgebiete oder sogar noch stärker geschützte Zonen sind, bedeutet das: Man kann in fast ganz Deutschland nicht lagern.
Wer also in Deutschland biwakiert, macht das fast immer ILLEGAL. Ich bin begeistert von den deutschen Verordnungen, die die Bedürfnisse naturnaher Bürger so bereitwillig und zufriedenstellend würdigen...
Und wo siehst Du den (rechtlichen) Unterschied zwischen einem Tarp und einem Zelt?
Abgesehen davon geht es bei den Verboten um den Schutz des Schutzgebiets. Da macht es keinen Unterschied, ob Du nun im Zelt schläfst oder unter freiem Himmel.
Tatsächlich behandelt obiger Link auch die Situation in Deutschland, tut dieser ansonsten ebenfalls: https://www.bergfreunde.de/basislager/schlafplatz-gesucht-was-ist-wo-erlaubt-beim-wildcampen-in-deutschland/
Eine einheitliche oder gar gesetzliche Definition eines Zeltes scheint es nicht zu geben, was umgekehrt kein Zelt ist dürfte einfacher festzulegen sein.
Ein Tarp ist doch nur eine Plane und ein Zelt ist dann eines, wenn es sich um eine geschlossene "Hülle" handelt? Das habe ich mal eben schnell ergooglet. Ich bedanke mich aber dennoch für den Meinungsaustausch
Baurechtlich braucht es diese geschlossene Hülle nicht, um ein Zelt zu sein.
Auch z. B. ein (Fest)Zelt ohne Seitenwände ist ein Zelt.
Im Zweifel wird Dir das dann aber ein Richter auslegen, der das „Schutzziel“ des Verbots im Auge hat und der in der Praxis keinen großen Unterschied sehen wird, ob Du in einem Zelt oder unter einem Tarp gelagert hast.
Das regelt die jeweilige Schutzgebietsverordnung.
Weil angeblich nur explizit die Übernachtung mit/im Zelt verboten ist.
https://berghasen.com/2016/06/14/wild-zelten-berg-biwak/