Lagern im Landschaftsschutzgebiet - erlaubt oder verboten?

3 Antworten

Genau, das regelt die jeweilige Schutzgebieteverordnung. Und in fast allen dieser Verordnungen steht, dass Lagern (= biwakieren) ohne Genehmigung verboten ist. Campieren (= Zelten) ist in jedem Falle in Landschaftsschutzgebieten sowieso verboten.

Da fast alle schönen Landschaften in Deutschland mindestens Landschaftsschutzgebiete oder sogar noch stärker geschützte Zonen sind, bedeutet das: Man kann in fast ganz Deutschland nicht lagern.

Wer also in Deutschland biwakiert, macht das fast immer ILLEGAL. Ich bin begeistert von den deutschen Verordnungen, die die Bedürfnisse naturnaher Bürger so bereitwillig und zufriedenstellend würdigen...

Und wo siehst Du den (rechtlichen) Unterschied zwischen einem Tarp und einem Zelt?

Abgesehen davon geht es bei den Verboten um den Schutz des Schutzgebiets. Da macht es keinen Unterschied, ob Du nun im Zelt schläfst oder unter freiem Himmel.

xdanix77  14.05.2020, 12:32
Und wo siehst Du den (rechtlichen) Unterschied zwischen einem Tarp und einem Zelt?

Weil angeblich nur explizit die Übernachtung mit/im Zelt verboten ist.

https://berghasen.com/2016/06/14/wild-zelten-berg-biwak/

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emib5  14.05.2020, 13:02
@xdanix77

Nein, das steht da nicht und beantwortet auch nicht meine Frage.

Was ist Deiner Meinung nach die Legaldefinition eines „Zeltes“?

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emib5  14.05.2020, 13:22
@xdanix77

Da steht trotzdem nicht, dass explizit nur das Übernachten im Zelt verboten ist.

Und wenn Du keine andere Definition für Zelt findest, dann kannst Du m. E. davon ausgehen, dass eine gespanntes Tarp durchaus als solches durchgehen wird.

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Wissbegierig548 
Fragesteller
 14.05.2020, 13:32
@emib5

Ein Tarp ist doch nur eine Plane und ein Zelt ist dann eines, wenn es sich um eine geschlossene "Hülle" handelt? Das habe ich mal eben schnell ergooglet. Ich bedanke mich aber dennoch für den Meinungsaustausch

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emib5  14.05.2020, 13:41
@Wissbegierig548

Baurechtlich braucht es diese geschlossene Hülle nicht, um ein Zelt zu sein.

Auch z. B. ein (Fest)Zelt ohne Seitenwände ist ein Zelt.

Im Zweifel wird Dir das dann aber ein Richter auslegen, der das „Schutzziel“ des Verbots im Auge hat und der in der Praxis keinen großen Unterschied sehen wird, ob Du in einem Zelt oder unter einem Tarp gelagert hast.

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Das regelt die jeweilige Schutzgebietsverordnung.