Zeitung: Wie sind Werbung und Anzeigen zu markieren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich dachte schon du hast inzwischen aufgegeben...lach.

Hier kann ich dir noch etwas über die Deutsche Rechtsprechnung im Bezug von Kennzeichnungspflichten von Medien und Werbeanzeigen anbieten.

Musste die einfach mal ansehen.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%202/11

Vielleicht kannst du mal in zwei, drei Sätzen sagen welche Art von Zeitung das werden soll.

Würde sie online erscheinen, der Druck wäre sicher etwas teuer, oder? Und welche Zielgruppe würde deine Zeitung zu Werbezwecken nutzen? Ich kann mir nicht vorstellen,,dass du einen Kleinanzeigenmakt betreiben möchtest.

Quelle/dejure.org

FrageCompany 
Fragesteller
 06.02.2015, 23:20

Danke. Das soll eine Vereinszeitung mit einer Auflage von etwa 130 Stück pro Ausgabe werden.

Da die Zeitung auch außerhalb verkauft werden soll, muss ich vorher wissen, ob ich da in rechtliche Fettnäpfchen treten kann, oder nicht.

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Sinn und Zweck der Kennzeichnung von Anzeigen ist die Trennung dieser Werbeanzeigen von eigentlichen redaktionellen Teil einer Zeitung, wofür die Redaktion beziehungsweise der jeweilige Redakteur der Zeitung die alleinige Verantwortung trägt.

Insoweit ist also in erster Linie darauf zu achten, dass der Anzeigenteil sich vom eigentlichen redaktionellen Teil deutlich abhebt.

Mit welchen Worten dieser Werbeteil einer Zeitung gekennzeichnet wird, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. So kann beispielsweise der Anzeigeteil als Anzeigen, Sponsoren, Werbung, Inserate, etc. gekennzeichnet werden. Wichtig ist dabei lediglich die Gestaltung. So sollte etwa kein redaktioneller Beitrag etwa zwischen verschiedenen Werbeanzeigen untergebracht werden.

Sinnvoll wäre jedoch auch bei den Werbeanzeigen zwischen geschäftlichen (als gewerblichen) Anzeigen und privaten Anzeigen zu unterscheiden.

FrageCompany 
Fragesteller
 05.02.2015, 21:34

Mir geht es nur darum, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, die verschiedenen Typen voneinander zu unterscheiden und unterschiedlich zu kennzeichnen.

Danke soweit! :)

Danke für die hilfreichen Infos!

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InfoDieter  06.02.2015, 08:02
@FrageCompany

Eine rechtliche Verpflichtung zur Unterscheidung der verschiedenen Anzeigentypen gibt es nicht.

Wichtig ist lediglich, dass eine deutliche Trennung zwischen den Anzeigen, für welche die jeweiligen Auftraggeber verantwortlich sind, und dem redaktionellen Teil erkennbar ist, der ausschließlich in der Verantwortung der Redaktion steht.

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Ich weiß ehrlich gesagt nicht warum du es dir so kompliziert machen willst. Wenn ein Kunde bei dir Inserieren will, dann ist es doch am Einfachsten, wenn du alle in einer Kategorie unterbringen kannst.

Nämlich unter Anzeigen-Markt z.B. Der Zeitung ist es doch vollkommen egal, ob es um Werbung oder Reklame geht, weil beides das Gleiche ist.

Also ich habe dir noch einen Link kopiert. Mehr fällt mir aber jetzt auch nicht mehr ein. Auf jeden Fall solltest du sehen, dass du die Sache möglichst unkompliziert gestaltest.

Wichtig bei Anzeigen ist für den Verlag nicht wie eine Anzeige heißt, sondern wie groß sie ist, aus wie vielen Wörtern sie besteht und vielleicht noch die Gestaltung, mit oder ohne Rahmen, usw.

Hier nochmal der Link

http://de.wikipedia.org/wiki/Anzeige_%28Medien%29

Du machst doch auch keinen Unterschied zwischen einer Hochzeits- oder Traueranzeige, oder?

FrageCompany 
Fragesteller
 05.02.2015, 21:33

Nein. Mir geht es nur darum, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, die verschiedenen Typen voneinander zu unterscheiden und unterschiedlich zu kennzeichnen.

Danke soweit! :)

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Also jetzt bin ich aber wirklich überrascht.

Du planst eine Vereinszeitung die du in der Öffentlichkeit verkaufen willst. Also nicht nur an Vereinsmitglieder sondern an Verbraucher, richtig?

Und da machst du dir am Anfang solche komplizierten Gedanken die gesetzlichen Bestimmungen von Werbeanzeigen?

Ich denke da sind vorher noch ganz andere Dinge von größerer Wichtigkeit, um die du dir Gedanken machen solltest.

Das Wichtigste ist zum Beispiel das Impressum Wer steht da als Verantwortlicher drin - Der Verein, was sicherlich von Vorteil wäre oder du als Verleger und Journalist ?

Mal ohne Scherz, die Impressumsplficht ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu später mehr.

Und bei 130 Exemplaren kann man auch nicht wirklich von Werbung reden. Das ist ja gar nichts.

Geh mal deine Straße entlang wenn du nicht gerade auf dem Dorf wohnst und dann zählst du 65 Hausnummern ab. Recht und links macht zusammen 130.

Ich weiß dass du die Zeitung verkaufen willst. Trotzdem erhältst du so mal eine Vorstellung, wie groß deine Leserschaft wäre.

Bei Vereinszeitungen läuft das im Prinzip auch etwas anders. Da wird eher eine Broschüre gedruckt (Vom Profi) und Unternehmen können gegen eine entsprechende Spende an den Verein Ihre Visitenkarten abdrucken lassen.

Spenden kann der Verein annehmen, das Verbuchen ist relativ einfach und versteuern muss der Verein das Geld in der Regel auch nicht.

Sobald du aber etwas als Privatmann regelmäßig zum Kauf anbietest, musst du die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Dabei ist vollkommen unwichtig ob du Gewinne mit der Zeitung machst oder nur Verluste.

Und sollte es so laufen, brauchst du am Ende der Zeitung nur kurz darauf hinweisen,dass sich der Verein für die freundlichen Spenden bedankt. In dem Moment, geht es nicht mehr um gewerbliche Werbung, die eventuell gegen Unlauteren Wettbewerb abgemahnt werden könnte.

Also ich glaube da musst du das Projekt noch mal überdenekn.

FrageCompany 
Fragesteller
 07.02.2015, 21:30

Danke, also um Impressums- und andere Rechtsfragen haben wir uns schon gekümmert. Es blieb nur noch dieser Aspekt übrig.

Ich habe mir Deinen Link erneut durchgelesen und denke, dass die Infos ausreichen. Vielen lieben Dank für Deine große Mühe!

So – den Stern hast Du Dir auf jeden Fall verdient :).

DANKE!!!

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Ich hab mich nochmal für dich informiert
  • Wofür brauchst du die Infos überhaupt?

  • Unter dem folgenden Link findest du die gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht von Werbeanzeigen.

Falls du keine besseren Infos bekommst, freue ich mich über den Stern....lach

Hier mal der Link:

http://www.omsels.info/die-verbote-oder-was-darf-ich-nicht/e-4-nr-3-uwg/agetarnte-werbung

Ist das nun die Info-Quelle die du suchst oder auch nicht?

Quelle/omsels.info

FrageCompany 
Fragesteller
 03.02.2015, 18:02

Danke, heurekaforyou!

Das ist exakt die gesuchte Info! Das einzige, was ich jetzt noch nicht weiß, ist, ob ich nun zwischen den Begriffen

a. Kennzeichnung mit 'Anzeige' b. Kennzeichnung mit 'Anzeigen-Forum' c. Kennzeichnung mit 'Promotion' c. Kennzeichnung mit 'Werbung' Quelle: http://www.omsels.info/die-verbote-oder-was-darf-ich-nicht/e-4-nr-3-uwg/agetarnte-werbung#Kennzeichnung%20mit%20Anzeige

unterscheiden muss und alles gleich beschriften darf, oder ob ich immer prüfen muss, ob es sich um eine Anzeige, Promotion oder Werbung handelt.

Ich will eine Zeitung veröffentlichen, für einen großen Verein.

Danke!

Dann gibt's auch einen Stern :)!

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