Kostenlose Zeitung bei 'bitte keine reklame'?
Also folgendes: ich gehe seit heute Zeitungen austragen. Dazu gehört tip von kaufland, Lidl und eine kostenlose wochenendzeitung. Nun habe ich unglaublich viel von den wochenendzeitungen noch übrig, weil ich auch diese nicht ind die Briefkästen gewofen habe, wo keine Werbung erwünscht ist. Wie ist das denn nun? Gilt so eine kostenlose Zeitung auch als Werbung oder nicht? Ich rufe nächste Woche auch meine gebietsbetreuer an und Frage ihn, aber der ist bissl nachlässig bei der ganzen Sache und weiss selbst ni so richtig, was wie ist, weil er das erst seit neuestem macht...deswegen frage ich mal euch. Wäre für eure Tipp dankbar! :-) Schöne Pfingsten wünsche ich euch!
10 Antworten
Der Bundesgerichtshof hat hier entschieden, dass eine Wochenzeitung/Anzeigenblatt nicht als Werbung anzusehen ist, selbst wenn diese Werbung enthalten sollte.
Leider ist das so... Ich halte es da lieber mit Dieter Nuhr ;)
Ich danke dir für deine Antwort. :) Dann habe ich es wohl rechtlich gestern falsch gemacht...die Frage ist jetzt, was der Gebietsbetreuer sagt. Vielleicht meint er, es sollte nicht eingeworfen werden...vielleicht auch nicht. Ich werde mal sehen. LG und schöne Pfingsten!
Das ist halt die andere Seite der Medaille... Unternehmen können natürlich hier anders entscheiden, um vielleicht trotz eines Urteils potenzielle Kunden nicht zu verärgern.
Ich denke schon, dass das als Werbung gilt. WEnn mich Blätter von Lidl etc. nicht interessieren, will ich eine Gratis-Zeitung auch nicht haben.
Bei uns sind die Zusteller angehalten, auch in diese Briefkästen keine kostenlosen Zeitungen einzuwerfen.
Wenn die Zusteller angehalten sind, dann ist es eine örtliche persönliche Sache.
Unsinn, dafee01... Auch, wenn du es mehrfach hier schreibst, wird es nicht richtiger....
Das gilt auch als Werbung! Wenn am Briefkasten "Bitte keine Werbung" angebracht ist, dann wollen die Leute auch keine Werbezeitungen.
Und auch an dieser Stelle ist und bleibt es falsch...
Bei uns ist das jedenfalls so! Ich bekomme keine wöchentlichen Werbezeitschriften in meinen Briefkasten und meine Nachbarn auch nicht!
Wenn es bei euch so ist, dann heißt es nicht, dass dies auch rechtlich so verbrieft ist. Und die gestellte Frage zielt nach dem rechtlichen Aspekt ab und nicht, wie es bei dir zuhause gehandhabt wird.
Kannst Du Deinen Vorgänger fragen, wie er es gemacht hat?
Und natürlich auch Bewohner, wenn die gerade vor dem Haus stehen, ob sie das Blatt haben wollen.
Siehst du, die einen haben Ahnung, die anderen Milliarden Ratgeber hier entscheiden aus dem Bauch raus.