Zeitarbeitsfirma macht Stress wegen AU?
Hallo Freunde ;ich hab mich extra für die Frage angemeldet.
Es geht darum, mein letzter Arbeitstag soll der 13.9 sein, da ich danach wo anders arbeiten werde.
Ich bin allerdings seit Dienstag bis Freitag wegen Meniskus Problemen Krank geschrieben und mein Arbeitgeber hat meiner Zeitarbeitsfirma eine Abmeldung per Mail geschickt, da ja letzte Woche meine letzte Woche wäre und die es nicht einsehen, für eine Woche noch Geld zu zahlen.
Die von der Zeitarbeit hat mich heute angerufen, Ich meinte ihr , mein Knie ist noch angeschwollen, kann sein das ich nächste Woche auch noch krank bin; sprich AU hole, die meint, ja dann nimm Urlaub oder Zeitkonto, kein AU.
Ich will aber das ausgezahlt haben, schließlich bin ich von einem Arzt attestiert krank geschrieben wurden.
Sprich kurz gesagt, ich bin der Meinung ich bin die nächste Woche krank geschrieben, weil ich keine Besserung merke und für eine Woche irgendwo wieder ein neues Betrieb lohnt sich nicht.
Die wollen das ich AZK oder Urlaub nehme.
Das will ich nicht, eben weil ich ja krank bin.
Muss die ZF bei einer AU dann die nächste Woche bezahlen?
Oder nicht?
9 Antworten
, die meint, ja dann nimm Urlaub oder Zeitkonto, kein AU.
"Die" kann meinen was sie will, Du musst das nicht tun und solltest das auch nicht.
Die ZAF will sich hier nur um die Entgeltfortzahlung drücken und das brauchst Du nicht mitzumachen.
Wenn der Arzt Dir eine AU-Bescheinigung ausgestellt und Du diese rechtzeitig beim AG (der ZAF) abgegeben hast, steht Dir die Entgeltfortzahlung selbstverständlich zu, wenn Dein Arbeitsverhältnis schon länger als vier Wochen besteht.
Die ZAF darf ja nicht einmal Stunden vom Zeitkonto nehmen, wenn sie mal keinen Einsatz für Dich hat, geschweige denn, diese Stunden mit einer Arbeitsunfähigkeit verrechnen.
Du beantragst weder Urlaub noch Freizeitausgleich aus dem Zeitkonto. Die ZAF muss die bescheinigten Krankheitstage nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bezahlen, die Berechnung erfolgt nach § 4 EFZG.
Natürlich muss die Zeitarbeitsfirma die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes anerkennen.
Die Firma kann gerne den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten um sich eine Zweitmeinung bezüglich deiner Krankheit holen. Was aber garantiert nicht, dich zwingen Überstunden zu nehmen oder Urlaub. Ist aber üblich in dieser Sklavenbranche damit zu drohen.
Zunächst mal, ich pflege meine Freundschaften im realen Leben zu schließen, also kann ich nicht dein Freund sein.
Was Dein Arbeitgeber da von Dir erwartet macht nur Sinn für dich,wenn Du bis jetzt weniger als vier Wochen bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt bist, denn dann wäre die Wartezeit für Lohnfortzahlung noch nicht erfüllt. Besteht das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ob eine AU besteht oder nicht, entscheidet nicht der Arbeitgeber sondern der behandelnde Arzt. Nach ausscheiden aus dem Unternehmen ist der Arbeitgeber verpflichtet dich für die geleistete Arbeit und nicht genommenen Urlaubsanspruch wie vertraglich vereinbart zu entlohnen. Weigert er sich ganz oder teilweise, wirkt die Drohung mit einem Anwalt wahre Wunder. Reicht die Drohung nicht aus, rate ich dringend dies in die Tat umzusetzen. Das kostet nicht die Welt muss aber leider, selbst bei erfolgreicher Klage vor dem Arbeitsgericht, aus eigener Tasche bezahlt werden sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht.
Schau mal in deinen Vertrag rein. § 4 Absatz 1 EntgFG regelt leider, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tariflich geregelt sein kann. Ruf deinen Kontakt bei der Zeitarbeitsfirma an und lass dir genau erklären wo in deinem Arbeitsvertrag oder im jeweiligen Tarifvertrag die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt ist.
Nach 6 Wochen springt die Krankenkasse ein, aber bis dahin gilt das was im Vertrag geregelt ist. Das anzufechten wird schwierig, die besten Alternative wäre in dem Fall leider: hinnehmen oder kündigen :(
es sei denn er hat einen Vertrag unterschrieben der einen verminderten Stundensatz im Urlaubs- und Krankheitsfall regelt. Früher war das im Rahmen der Zeitarbeit leider so möglich mit dem verminderten Stundensatz, ich hoffe das hat sich mittlerweile geändert. Anscheinend leider nicht.
Müssen die mir nicht meinen ganz normalen Stunden Lohn geben? Wie als ob ich arbeiten würde ?
die Personaldisponenten setzen Leute gern unter Druck. Auch mit AU solle man plötzlich in die Fa. kommen.
Somit wäre man, wenn man erst mal vor Ort ist im Büro, auch in der Lage, zu arbeiten. Das soll man vermeiden
Angeblich sei eine AU nicht angekommen. Also immer mit Einschreiben schicken, das ergibt sich aus langjähriger Erfahrung
Der die PersonaldisponentIn ist kein Arzt. Zweifelt man, schickt man die Leute zum MDK, ist aber auch albern
So müssen die eben die Krankheitstage bezahlen. In der Probezeit fliegt man nach AU meist gleich raus
AZK oder Urlaub zu nehmen ist nicht zulässig. Da kann man sich ans Arbeitsgericht wenden
Nicht in die Fa. gehen bei AU aus o. g. Gründen. Keine Anrufe entgegennehmen. Man ist krankgeschrieben.
Nach Ende der AU dann melden & die Arbeitsbereitschaft erklären
Tarifliche Regelung bedeutet aber in dem Fall nicht das der AG an der Stelle nach Lust und Laune kürzen kann. Er muß schon den normalen Lohn weiter zahlen. Wenn 40 Stunden im Arbeitsvertrag stehen dann muß er zumindest diese 40 Stunden anteilig der krankheitstage zum vertraglich vereinbarten Lohn zahlen. Alle variablen Sonderzahlzngen und Zulagen kann er verweigern