zahlt die privathaftpflichtversicherung bei drogenkonsum?

4 Antworten

Am besten aufhören so ein Zeug sich reinzupfeifen. Ansonsten, das Zeug ist ja im Besitz und Konsum nicht strafbar, nur wenn man es verkauft. Keine Ahnung was ihr macht. Ich würde der Versicherung das so melden, dass du halt ohnmächtig in den TV gefallen bist. Wenn sie nach Gründen fragen, würd ich am Ende doch ehrlich sein, sonst meinen die am Ende noch, man wolle sie bescheissen wollen. ;)

Viel Erfolg.

Nun ja, man kann auch so aus reiner Blödheit stolpern und in den Fernseher fallen. Genau gegen diese Blödheit versichert man sich ja. Vielleicht lag ein Kabel da vom Staubsauger oder es war sogar das vom Fernseher. Man kann auch über einen Hund stopern oder sonst was.

Drogenkonsum würde mit Sicherheit als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt. Selbst ein Alkoholrausch müßte man Dir erstmal nachweisen. Also kein Wort davon!

JackyJazzy  15.09.2012, 00:09
  1. Richtig falls du Geld sehen möchtest bzw. dein Kumpel
  2. Ist das Versicherungsbetrug falls du es verschweigst ^^
KattaLoewe  15.09.2012, 00:10
@JackyJazzy

Versicherungsbetrug ist echt teuer und ziemlich scheibe ;) Ich würde davon abraten... Kommt man in Teufels Küche.

DerFanta  15.09.2012, 13:40

Dir scheint nicht klar zu sein, dass Anstiftung zum Versicherungsbetrug strafbar ist, sollte luede27 Deinen Rat befolgen!

skychecker  15.09.2012, 18:07

Fahrlässigkeit ist erst einmal generell kein Ausschlussgrund in der Haftpflichtversicherung. Wohl aber kann natürlich die Haftbarkeit in Frage gestellt werden, wenn das Bewusstsein so weit getrübt war, dass man nicht mehr zurechnungsfähig war. Dies zu beurteilen ist allerdings ohne Arzt relativ problematisch.

als ich wurde da mal bei der polizei nachfragen.

die geben bestimmt gerne auskunft.

luede27 
Fragesteller
 15.09.2012, 00:23

Danke, ich ruf da gleich mal an! Dumme Antworten hab ich selbst zur genüge...

DerFanta  15.09.2012, 13:38
@luede27

Tja, so ist das... Wie heißt es so schön:
Wer den Schaden hat, braucht für den Spot nicht zu sorgen.

Wenn du nicht eine einwandfreie medizinische Erklärung für deine "Bewusstseinsstörung" belegen kannst, solltest du auf die Schadensmeldung verzichten. Dafür könntest du sonst im Knast landen.