Firmenauto falsch bedankt welche Konsequenzen drohen mir?
Liebe Community
Ich habe heute versehentlich meinen Firmenwagen (VW Caddy) mit Benzin statt Diesel betankt...
Laut VW Werkstatt ist es ein Schaden von 4000€ da ich paar Kilometer damit gefahren bin und man es nicht mehr "Retten" kann.
Ich hatte heute Urlaub und wollte den Wagen zur Inspektion anmelden fahren und habe den halt vorher betankt...
Hab jetzt mega Angst das die mich verklagen oder so wegen dem Fehler. Habe schon mit meiner Versicherung gesprochen doch die meinen bei sowas wäre ich nicht Versichert (VGH Haft).
Welche Konsequenzen können mir drohen ?
10 Antworten
Sieht nicht gut für dich aus.
Falsch tanken zählt als grob fahrlässig und somit kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du den Schaden ersetzt.
https://www.firmenauto.de/schadenersatz-falsch-tanken-ist-grob-fahrlaessig-8820417.html
Die private Haftpflichtversicherung tritt nicht bei Schäden ein, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (deswegen auch die Bezeichnung "private" Haftpflichtversicherung).
Außerdem handelt es sich hier auch noch um grobe Fahrlässigkeit, die (einmal unabhängig vom Arbeitsverhältnis) nur mit besonderen Policen mit abgedeckt ist, nicht bei einer normalen privaten Haftpflichtversicherung.
Meine PH versichert Falschbetankung fremder Fahrzeuge.
Ist aber eine von den schlechten, wird hier oft behauptet.
Deswegen - weil es das auch gibt - habe ich ja den zweiten Absatz geschrieben!!
Ich (Versicherungsmakler) kenne keinen Haftpflichtversicherer, der "grobe Fahrlässigkeit" nicht als vollkommen normalen Bestandteil seiner privaten Haftpflichtdeckung hat.
Ich habe aber doch hoffentlich eine normal PH, und nicht etwas besonderes.
...kannst du bitte eine Seite nennen?
Nur ein Beispiel: https://www.haftpflichtversicherung-testsieger.de/ratgeber/haftpflichtversicherung-grobe-fahrlaessigkeit/ .
Ich habe ja auch geschrieben, dass die Mit-Versicherung bei grober Fahrlässigkeit besonders berücksichtigt werden muss.
Aber ich bin kein Versicherungsmakler.
...das ist mager. Ich hoffte, dass du ein konkretes Beispiel anbieten könntest.
Was soll der Blödsinn?!?
Soll ich jetzt - weil Du Deine eigenen Vorstellungen hast - die Bedingungen von Anbietern privater Haftpflichtversicherungen checken?
Es ist im Übrigen nach rechtstheoretischen Überlegungen logisch und konsequent, dass "normalerweise" grobe Fahrlässigkeit genauso wenig abgedeckt ist wie Vorsatz!
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es ja auch so.
Werde bitte nicht ausfallend! Du hast geschrieben "Da sagen die einschlägigen Seiten etwas Anderes" (Plural!).
Wenn du dich nicht in der Versicherungsmaterie auskennst, solltest du Zurückhaltung üben.
Ich habe auf einschlägige Seiten verwiesen - und darauf, dass ich selbst kein Versicherungsmakler bin.
Wenn Dir das nicht reicht, ist das Dein Problem ...
Genau so ist es.
Da es für sowas keine Versicherung gibt wird dein Chef ne Rechnung bekommen und was der dann mit dir anstellt kann hier niemand sagen.
Da ist alles möglich zwischen "ja und, komm wir trinken einen auf den Schreck" und Rausschmiss mit Regressforderung.
Wer sagt das, dass es keine gibt?
Hallo,
grundsätzlich gilt bei der Arbeitnehmerhaftung - und um die geht es hier - der Grundsatz, dass sich der Grad der Haftung am Grad der Fahrlässigkeit orientiert.
So haftet der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit i.a.R. gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und bei grober Fahrlässigkeit bis zu voll. Diese Einschränkungen hat der Gesetzgeber eingeführt, damit AN nicht schon bei leichten Verfehlungen Gefahr laufen, sich für den Rest des Lebens verschulden zu müssen.
Leider muss man die Fehlbetankung eines Fahrzeugs aber zumeist in den Bereich der groben Fahrlässigkeit ansiedeln, so dass der AG rein rechtlich einen möglicherweise vollumfänglichen Anspruch auf Schadenersatz hat.
Ob der Arbeitgeber diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitnehmer durchsetzen will, hängt sicherlich auch von der individuellen Situation in der Firma und der Unternehmenskultur ab.
Es besteht zwar auch - mit einer seeeehr geringen Wahrscheinlichkeit - die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber gegen diese Art von Schäden versichert ist. Aber auch dann leitet sich hieraus keine generelle Ent-Haftung des Arbeitnehmers ab.
Möglicherweise findet sich aber eine Kompromisslösung mit dem Chef (anteiliger Schadenersatz?, Ratenzahlung? etc.), da es noch vorkommen soll, dass Unternehmen nicht daran interessiert sind, zwar ihre rechtlich einwandfreien Forderungen durchzusetzen, dafür aber ihre AN über die Maßen zu belasten.
Stichwort "über die Maßen": Auch bei grober Fahrlässigkeit ist der Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers nach oben gedeckelt - nämlich durch die wirtschaftliche Belastbarkeit der Arbeitnehmers. So kann das Unternehmen z.B. von einem Arbeiter der 1.500 Euro im Monat verdient, nicht verlangen einen Schaden über 100.000 Euro auszugleichen (bei einem Vorstandsvorsitzenden mit 6- oder 7-stelligem Jahreseinkommen kann das schon anders aussehen). Im Zweifelsfall muss das aber ein Gericht klären - wenn man sich eben nicht schon vorher einigen kann...
Viele Grüße
Loroth
Sowas kostet niemals 4000 €. Geh mal zu einer Freien Werkstatt lass es dort reparieren.
Es ist nicht sein Schaden.
Die Zapfsäule Benzin passt eigentlich nicht bei Diesel.
Aber egal.
Meine PH ordnet das Problem, somit prüfe einen Regress gegenüber Deinem Berater/Makler/Onliner, weil er Dir diesen Baustein verweigert hat.
Meine soll eine von den schlechten sein, wird hier oft behauptet. Und wenn die bis zu 3.000 EUR bezahlen, müssen die besseren das doch erst recht machen.
Viel Glück.
"Die Zapfsäule Benzin passt eigentlich nicht bei Diesel."
Die Zapfsäule nicht, aber mit der Zapfpistole geht's ganz leicht.
Dann ist das umgekehrt, Diesel passt nicht in Benzin.
weil er Dir diesen Baustein verweigert hat
Wo ist hier denn davon die Rede, dass etwas "verweigert" worden wäre?!?
Vorsicht! Es handelt sich im beschriebenen Fall um ein Firmenfahrzeug. Schäden an derartigen Fahrzeugen schließt auch die HUK in ihren Bedingungen aus:
s. 1.8.4. c
" Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden an Kraftfahrzeugen, die Ihnen zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. Beispiel: Dienstfahrzeug, das Sie auch privat nutzen dürfen.
– Schäden aus den Gefahren einer beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit. Sehen Sie dazu A 1.1.2"
(Was nicht heißt, dass dieser Baustein in allen anderen Fällen durchaus positiv zu werten ist...)
Auch dafür leisten sich aber einige eine Private Haftpflicht.