Zahlt die Haftpflichtversicherung die Beseitigung einer Ölspur nach Unfall?

6 Antworten

Hallo, das ist jetzt ein sehr komplexes Thema. Grundsätzlich ist die Versicherung eintrittspflichtig. Sie zahlen allerdings öfters nur einen Teilbetrag und streichen einzelne Positionen in dem Rechnungsausgleich. ( Zu teuer, zu lange gereinigt, wäre nicht nötig gewesen, etc. ) Hier muss man als Versicherungsnehmer standhaft bleiben. Ich kenne viele Fälle die eingeklagt wurden und dann von der Versicherung auch bezahlt wurde. Schade nur das man als Versicherungsnehmer gegenüber dem Reinigungsunternehmen in Vorleistung treten muss. Hier können die Unternehmer nix dafür - das ist Versicherungstaktik. In manchen Fällen wurden die Versicherungnehmer von der Versicherung angehalten die Rechnung auf keinen Fall zu bezahlen - was Mahnbescheide - Vollstreckungsbescheide und Gerichtsverhandlungen nach sich zog. Seid in diesem sensiblen Bereich standhaft - die Reinigung muss im Rahmen der Haftpflicht beglichen werden - ansonsten Versicherung wechseln... Dies ist allerdings eine nur sehr kurze Antwort auf dieses sehr komplexe Thema - aber das würde den Rahmen sprengen. Reiche die Rechnung ein - bleib Standhaft - Du bist im Recht - und beharre mit allen Mitteln auf den Ausgleich - alles was mit einer Ablehnung zu tun hat ist Versicherungspolitik - wobei ich aus deiner Frage nicht ersehen konnte ob es sich um eine Abreinigung durch die Feuerwehr oder durch eine Fachfirma mit Spezialmaschinen handelte. Bei Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr ( Feuerwehr kann nicht reinigen !!!) sieht Deine Chance etwas besser aus... Ich hoffe ich konnte helfen und habe nicht zu sehr verwirrt

Müsste eigentlich. wenn das nicht wieder ausgeschlossen ist, da hilft nur anrufen.

Die Rechnung mit Hinweis auf das Dir zum Unfall genannte Aktenzeichen mit der Bitte um Begleichung nachreichen. Sollte problemlos über die Bühne gehen. Wenn Du aber nicht "Unfallverursacher" warst, dann die Rechnung unter den gleichen Vorgaben an die gegnerische Versicherung schicken.

Die Beseitigung der Unfallspuren gehören selbstverständlich auch zu den Kosten, die die KFZ-Haftpflicht übernimmt. Wenn es sich bei dem ganzen Schaden aber auschließlich um die Kosten handelte, sollte man diese vernünftigerweise selbst bezahlen. Wenn die Haftpflicht sowieso einbezogen werden muss, spielt es keine Rolle.

Da sie alle Schäden, die mit dem Auto angerichtet werden, sollte sie das auch bezahlen. Versuchs einfach.