Zählt eine Mündliche Kündigung und kann man dann rückwirkend schriftlich Kündigen?
Hallo!!!
Mein Mann ist von seinem Chef gekündigt worden (mündlich) am 09.02.2011 und vor zwei Tagen bekam er dann eine rückwirkende schriftliche Kündigung er ist noch in der Probezeit.Ich weiß das man in der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist hat aber kann man denn schriftilch rückwirkend Kündigen da eine mündliche Kündigung ja nicht rechtens ist so sagte man uns. Was sollen wir jetzt tun?Geht das so überhaupt? Mein Mann hatte den Fehler gemacht zu fragen wie er für eine bestimmte Arbeit bezahlt wird ( Breitschaftsdienst am Telefon 14 Std. am Tag) das wollte der Chef garnicht bezahlen das sollte er freiwillig machen. Und weil mein Mann da gesagt hat das er das bezahlt haben möchte da niemand umsonst arbeitet hat er ihn gekündigt.
9 Antworten
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Welcher Form bedarf die Kündigung?
Die Kündigung bedarf nach der Neufassung des am 1.5.2000 in Kraft getretenen
§ 623 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es handelt sich dabei um eine
zwingende Formvorschrift mit der Folge, dass die Nichteinhaltung der Schriftform zur
Unwirksamkeit der Kündigung führt. Eine mündliche Kündigung führt demnach nicht
zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Obgleich die schriftliche Form seit der Neueinführung des § 126 III BGB durch die
elektronische Form ersetzt werden kann, ist dies für die Kündigung nicht möglich.
Insoweit regelt § 623 BGB eine Ausnahme; eine Kündigung per eMail ist demnach
also auch nicht wirksam.
http://www.advocat24.de/userfiles/rechtstipps/rechtstippkuendigung.pdf
wow:)
Vorsicht - eine schriftliche und somit wirksame Kündigung ist ja angekommen und sicher auch quittiert worden (und sei es durch Einschreiben). Allerdings beginnt die Frist natürlich erst ab Erhalt der schriftlichen Kündigung.
@Ellwood. Dh. Stimme dem zu!
Nein, zählt nicht. Ich weiss das genau, weil ich u.a. Wirtschaftsrecht studiert habe. Ein Arbeitsvertrag kann von beiden Seiten nur schriftlich gekündigt werden. Eine rückwirkende Kündigung ist auch nicht rechtswirksam. Er müsste den Termin dann neu setzen und zwar ab dem Zeitpunkt der schr. Kündigung. Wenn eine zweiwöchige Kündigungsfrist vereinbart war, muss der AG jetzt noch für 2 Wochen Gehalt zahlen.
Oder noch länger, wenn er die rechtswirksame Kündigung nicht sofort nachschiebt. ;-)
Ich bin davon ausgegangen, dass die schriftliche Kündigung jetzt erfolgt ist. Endlich mal jemand, der Ahnung hat und nicht so ein Möchtegern-Besserwisser... ;-)
Die war rückwirkend und damit auch unwirksam. ;-)
stimmt, wenn das Kündigungsdatum rechtsunwirksam war, war die ganze Kündigung unwirksam schon klar. Er hat gute Karten.
Eine mündliche Kündigung ist, gemäß §623 BGB, ungültig. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform.
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Der Chef Ihres Mannes kann sich zwar auf die mündlich angekündigte Kündigung beziehen, rückwirkend ausstellen darf er eine Kündigung nicht.
Die Kündigungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn Ihr Mann die Kündigung zugestellt bekommen hat.
Fazit:
Ihr Mann sollte den Chef erst einmal auffordern gesetzeskonform zu kündigen. Kündigungstermin ist 14 Tage nach Erhalt der schriftlichen Kündigung. So lange muss der Chef Ihren Mann noch bezahlen. Sollte der Chef rumzicken, sollte Ihr Mann arbeitsrechtliche Schritte androhen. Dies sollte aber nicht notwendig sein, wenn der Chef Ihres Mannes noch halbwegs klar im Kopf ist. Wenn Ihr Mann arbeitsrechtliche Schritte einleitet, sollte er sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Peter Kleinsorge
Ich würde das sagen,das wäre ein Fall für einen Fachmann. Lasst euch am besten von einem guten Anwalt beraten....
Und nein, eine rückwirkende Kündigung ist nie wirksam, also schön brav weiter zur Arbeit gehen und Arbeitskraft anbieten, so lange, wie keine rechtswirksame Kündigung eintrudelt, läuft das Arbeitsverhältnis weiter und muss natürlich auch bezahlt werden.