Zählt das dann als sünde?
Assalāmu aleykum wa rahmatullāhi wa barakātuh
ich hätte da mal eine frage undzwar zählt es immernoch als sünde wenn man etwas tut zb klauen aber das dann nur tut um jemanden in „Not“ oder wegen anderen gründen zu helfen.Denn meine ältere Cousine hatte mir mal erzählt das ihre freundin von ihrem vater immer geschlagen wurde weil sie zu spät zur schule kam. Und meine cousine (beide waren ungefähr 12-13 jahre) war bzw ist sehr hilfsbereit,freundlich und vorbildlich,ihre freundin hatte ihr auch oft von ihrem vater erzählt und meine cousine wusste leider auch nicht viel was sie machen sollte und die freundin kam aber auch ziemlich oft zu spät und da meine cousine zu dem zeitpunkt klassenbuch dienst in ihrer klasse hatte wollte sie es bis zu den zeugnissen(es war juli oder so also nicht lange vor den zeugnissen) behalten und dann wieder zurück geben(also nicht klauen sber sagen wir mal klauen damit es zu meiner frage besser passt) In dem buch standen halt alle verspätungen drinne doch als sie dann das buch hatte,hatte ihre mutter das buch versehentlich weggeschmissen und dann konnte sie es nd mehr zurück geben. Aber ihre freundin war ihr soo dankbar da sie dann zuhause keine probleme hatte und ihr vater sie auch nicht geschlagen hatte(schlagen ist nichts gutes und denkt bitte nicht das es zum islam gehört denn erstens der islam sagt auch die eltern dürfen ihre kinder niemals schlagen zweitens war es auch keine muslime die freundin aber schlagen ist niemalsssss gut sber meine cousine hätte nichts tun können außer zum lehrer vielleicht zu gehen aber ihre freundin wollte es nicht) Also hat sie geklaut was eine sünde ist aber auch gleichzeitig ihrer freundin geholfen
2 Antworten
Man kann sagen, dass es eine Sünde ist, für sie aber "mildernde Umstände" gelten.
ich habe Probleme, bei dem umfangreichen Text in der Fragestellung den relevanten Sachverhalt herauszufinden - ich hoffe, ich liege mit meiner Einschätzung richtig - sollte das nicht der Fall sein, bitte ich um Klarstellung
zur Sünde im religiösen Sinne kann ich nichts sagen - es spielt aber in der Rechtsprechung in DE keine Rolle - hier gelten nur die Gesetze des Staates
ich räume jetzt mal alle Entschuldigungen beiseite und stelle fest: ihr habt das Klassenbuch der Schule mit den Eintragungen von Fehlzeiten, Zuspätkommen ... der Schüler mitgenommen nach Hause und jetzt ist es nicht mehr auffindbar
es speilt keine Rolle, warum ihr das Klassenbuch mitgenommen habt: es ist eine Unterschlagung/Diebstahl eines Dokumentes - es gab für euch keine Berechtigung, das Klassenbuch mit nach Hause zu nehmen (egal aus welchen Gründen auch immer) und es gibt dafür auch keine Entschuldigung
wer in die Schule zu spät kommt, zeigt Mangel an Disziplin - es gibt deshalb das Buch, das dies festhält, weil z.B. mit den Eltern darüber gesprochen werden muss, dass Pünktlichkeit im Unterricht im Unterricht/Schule notwendig ist
dieser Realität müsst ihr euch stellen - was eure innerfamiliären Probleme anbelangt, so braucht ihr hierfür vermutlich einen Sozialarbeiter oder die Unterstützung einer Beratungsstelle - das macht aber nur dann Sinn, wenn jeder einsieht, dass hier ein Umdenken stattfinden muss