Zählerstand ablesen, muss ich das selbst machen oder macht mein Netzanbieter das?

3 Antworten

Das ist Dir in jedem Fall anzuraten, den Zähler abzulesen und auch abzufotografieren - am besten gleich mit dem Nachmieter gemeinsam. Ablesen kannst Du den Zähler schon am 21.5. - beim Verlassen der Wohnung - denn danach wird ja von Dir kein weiterer Verbrauch sein.

Selbiges solltest Du auch mit dem/n Wasserzählern machen - soweit eigene Zähler in der Wohnung verbaut sind.

Hallo,

dann solltest du gemeinsam mit den neuen Mietern den Zählerstand am 20/21.Mai ablesen und dieses auf einem Blatt niederschreiben und von allen unterzeichnen lassen.Jeder und das EVU erhält dann eine Kopie davon.

Den musst du selbst ablesen. Die Netzbetreiber machen das soweit ich weiß nur am Jahresende. Übermitteln kannst du den Zählerstand auch ein paar Tage vor Vertragsende.