Ich muss den Zählerstand ablesen?

6 Antworten

Frage den Vermieter oder Hausmeister wo die Stromzähler sind.Wenn Du den Zählerstand nicht zurückschickst wirst Du geschätzt,der Strom wird erst abgestellt wenn Du nicht zahlst.Ohne Zählerstand kann der Versorger nicht abrechnen und Du bekommst keine Erstattung wenn Du weniger verbraucht hast als Du an Abschlägen gezahlt hast.

Wenn du den Zählerstand hinschickst, wird nichts schlimmes passieren.

Die werden nur schauen wie viel du verbraucht hast und ob du weniger verbraucht hast als du konntest, dann kann es sein dass du Geld wieder bekommst.

Ich hatte das dieses Jahr und bekomme 121 Euro wieder.

EnergieAndi  22.07.2015, 13:38

Die nehmen eine Schätzung vor. Die kann ziemlich genau sein, wenn Die schon viele Erfahrungswerte von dir haben. Die kann aber auch komplett daneben liegen. So kann es sein, das Du, weil zu gering geschätzt, nächstes Jahr, weil abgelesen, eine schöne fette Nachzahlung erhältst; und den Strom zu den dann gültigen Preisen nachbezahlst. - Also immer schön ablesen.

Help, so viele gut gemeinte Ratschläge, und keiner ist ganz falsch, aber leider auch nicht richtig. ;-)

Was Du wissen musst, weil es im Kleingedruckten Deines Stromvertrages steht: (inhaltliche Wiedergabe)

  1. Der Netzbetreiber ist verpflichtet 1 x jährlich die Zählerstände abzulesen.
  2. Das kann er auch dem zuständigen EVU machen lassen. Der wiederum ist verpflichtet Dir alle 12 Monate eine Jahresrechnung über Deinen Verbrauch zu schreiben.
  3. Sollten weder Netzbetreiber noch EVU selbst ablesen, können Sie auch Dich damit beauftragen, und senden Dir die besagte Karte zu.
  4. Wenn binnen einer bestimmten Frist keine tatsächlich abgelesenen Werte (Stichtagsablesung) vorliegen, darf der Netzbetreiber schätzen. Hierzu muss er sich an Erfahrungswerten der Vergangenheit, und/oder vergleichbarer Objekte orientieren. D.h. das die Schätzung auch viel zu niedrig, aber auch viel zu hoch ausfallen kann.

Damit Du also nicht, dieses Jahr evtl. zu wenig Deines verbrauchten Strom bezahlst, und den nächstes Jahr (zu den dann gültigen Preisen!) nachzahlen musst, solltest Du unbedingt ablesen. 

Nachträgliche Korrekturen sind zwar Möglich, aber immer mit viel Ärger und Schreiberei verbunden.

Frag bei Deinen Nachbarn, dem Hausmeister, oder beim Vermieter/Eigentümer nach wo sich Dein Zähler befindet. Meist sind die entweder im Treppenhaus, oder zentral im Keller. Mich wundert das Du das nicht weißt, oder wie habt Ihr das Übergabeprotokoll, mit den Zählernummern und -ständen, erstellt???

- Üblicherweise werden gemeinsam (Vermieter/Verwalter und Mieter) alle Mängel und Zähler gemeinsam abgelesen und eingetragen. Ihr müsst ja auch beide unterschreiben.

Gruß Andi

Frag doch mal deine Nachbarn, wo bei euch die Zähler sind. Auf den Zählern steht eine Zählernummer, die steht auch in dem Breif von den Stadtwerken. Wenn du den Zähler gefunden hast, dann schreib den Stand auf. Und nein, wenn du nicht abließt, wirst du geschätzt, das heißt du musst mehr bezahlen.

EnergieAndi  22.07.2015, 13:39

oder auch weniger. Kommt darauf an wie die Schätzung ausfällt.

Müssen musst Du gar nichts, dein Verbrauch wird halt dann geschätzt, natürlich zugunsten des Lieferanten! Eines Tages kommt sowie so ein Ableser. Aber Du kannst irgendwo im Hause einen Wandkasten finden, in dem der Zähler zu finden ist!