Wurden in der DDR privaten Hausbesitzern/Vermietern die Höhe der Miete vorgeschrieben, die sie von Mietern verlangen durften?
Waren die Mieten hierbei so niedrig, dass sie nicht einmal die Kosten für Unterhalt und Reparaturen deckten, weswegen an der meist alten Bausubstanz auch kaum etwas gemacht wurde?
1 Antwort
Ja, das war so. Meiner Oma gehörte zu DDR-Zeiten ein Haus, weil das vorher ihrem verstorbenen Mann und seiner Familie gehört hatte. Meine Oma hat dann Wohnungen in dem Haus vermietet, aber sie durfte nur eine ganz geringe Miete verlangen, weil das eben gesetzlich so vorgeschrieben war. Von diesen niedrigen Mieten hätte meine Oma niemals Reparaturen am Haus bezahlen können.
Als meine Oma 1985 gestorben ist, hat meine Mutter dafür gesorgt, dass der Staat das Haus bekommt. Wir hätten das Haus niemals halten können, dafür hatten wir kein Geld.
Die Miethöhe war nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die Mieten wurden auf Vorkriegsniveau in Altbauten übernommen und konnten nicht erhöht werden. Und damit war der Verlust des Privateigentums besiegelt, denn die Häuser waren mit der Zeit wertlos weil überschuldet.