Würde die Person eine Strafe bekommen und weitere Fragen?
Angenommen ich lasse nach dem Tod meinen Körper verbrennen und überlasse die Asche Person XY, die meine Asche in einen See in der Stadt schütten soll.
Wo kein Kläger da kein Richter oder ? Also wenn die Person niemand sieht wie sie die Asche in den See verschüttet..
Oder muss man die Asche unter Augenzeugen an einem dafür vorgesehenen Ort verstreuen bzw. in der Urne platzieren?
Und könnte man Das im Testament festhalten, dass die Asche in den See in der Stadt geschüttet werden soll oder ist Das rechtlich nicht erlaubt?
Dass die Asche dann im See ist weiss ja eh niemand dann und wird man ja nicht rausfinden
4 Antworten
Es herrscht Bestattungspflicht. Ein Bestatter gibt die Urne nicht einfach an jemanden heraus, er ist verpflichtet, die Bestattung ordnungsgemäß durchzuführen. Dazu kann auch eine Seebestattung gehören z.B.
https://www.bestattungsplanung.de/bestattung/bestattungsarten/ascheverstreuung.html
Interessant, hast du schon die Anordnungen für den Fall deines Todes geregelt? Schau dir den Katalog des Bestatters deines Vertrauens an. Suche dir das letzte Hamd aus, die Holzart vom Sarg, die Musik, die Farbe der Gestecke, bereite die Grabrede vor, usw... Erst danach legt man fest wo die Asche hin soll.
Es gibt auf manchen Friedhöfen die Möglichkeit Asche zu verstreuen, auf Aschestreuwiesen.
Niemals in einem Teich oder über dem Harz oder über Hamburg.....
Persönlich wäre mir eine liberalere Herangehensweise auch lieber. Aber wir sind in Deutschland und die Friedhöfe müssen auch von etwas leben. Sprich: Die haben eine Lobby.
In Holland kommt die Urne schon mal mit in die Vitrine im Wohnzimmer. Dann sind immer alle beisammen und keiner muß dazu extra zum Friedhof laufen.
Du bekommst die Asche nicht. Urnen werden bestattet. Ausnahme ist lediglich die Seebestattung.
Jupp. So wie du auch nicht mal den Sarg mit Leichnam bekommst.
Eine Person XY würde nicht an deine Urne kommen
Naja wenn ich Das schriftlich festgehalten hab ?
Auch dann nicht.
Na doch, sie mßte die Urne wieder ausgraben.
Ich bezog meine Antwort darauf das er die Urne nicht bekommt.
Ich auch. Eine Urne wird vergraben. Darüber liegt meistens irgendwann ein Grabstein. Alles ist frei zugänglich.
Störung der Totenruhe ist kein Kavaliersdelikt.
Ja, das wäre zu bedenken.
Also darf der Bestatter nur die Urne haben und bestattet sie dann bei der Beerdigung an dem rechtlich vorgeschriebenen Platz ?